Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 11 vom 29.4.2009 Seite 165 bis 196

Regelung über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 7.4.2009 - 74 - 52.07.03 -
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Regelung über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 7.4.2009 - 74 - 52.07.03 -

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Regelung über die einheitliche Dienstkleidung
 der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW
und der Aufsichtsbehörden
 des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Innenministeriums v. 7.4.2009 - 74 - 52.07.03 -

Auf Grund des § 33 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. 213/SGV. NRW. 213) wird die folgende Regelung erlassen:

1
Anwendungsbereich

Die nachstehenden Regelungen gelten für die öffentlichen Feuerwehren, die Kreisleitstellen nach § 21 Abs. 1 FSHG, die Brandschutzdienstellen nach § 5 FSHG sowie die feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden. Sie sollen bezüglich der Dienstkleidung ein einheitliches Erscheinungsbild im Lande Nordrhein-Westfalen gewährleisten. Werkfeuerwehren gemäß § 15 FSHG können die Dienstkleidung der öffentlichen Feuerwehren tragen; gleiches gilt für feuerwehrtechnisch ausgebildetes Personal von Betreibern von Anlagen oder Einrichtungen gemäß § 24 Abs. 1 FSHG.

Die im Einsatz erforderliche Schutzkleidung für die Feuerwehr nach DIN EN 469 ist nicht Gegenstand dieses Erlasses.

2
Bestandteile und Farbe der Dienstkleidung

2.1
Bestandteile

Die Dienstkleidung besteht wahlweise aus einer Blousonjacke oder einem Sakko mit Dienstgrad ausweisenden Schulterklappen und dem aufgebrachten roten Schriftzug FEUERWEHR auf der linken Brusttaschenpatte. Die Blousonjacke ist je nach Bedarf und dienstlichem Auftrag mit einer Tuchhose oder einer Arbeitshose zu kombinieren.

Als Unterkleidung ist anlassbezogen und dem dienstlichen Auftrag entsprechend ein weißes Oberhemd in 1/1 oder ¿ Armausführung mit Dienstgrad ausweisenden Schulterklappen und eine farblich abgestimmte dunkelblaue Krawatte zu verwenden. Dazu gehören weiter ein dunkelblaues Poloshirt und dunkelblaue, Kälteschutz ergänzende Unterkleidung (Pullover, Jacke, Shirt) mit aufgebrachtem Schriftzug FEUERWEHR.

Zum Schutz vor Witterungseinflüssen dient eine Wetterschutzjacke mit Dienstgrad ausweisenden Schulterklappen und dem aufgebrachten, roten Schriftzug FEUERWEHR auf der linken Brusttaschenpatte.

Zur Dienstkleidung gehört eine Kopfbedeckung (Schirmmütze), die nach Bedarf getragen wird.

2.2
Farbe

Die Farbe der Dienstkleidung ist blau oder dunkelblau im Farbbereich RAL 5004 oder der Pantonennummer 19-4013 TPX.

Bei der als Ausgehanzug verwandten Dienstkleidung wird die Tuchhose ebenfalls in blau ausgeführt.

3
Allgemeine Beschreibung

3.1
Blousonjacke

Die Blousonjacke (optional mit Bundweitenverstellung) hat eine Frontverschlusskombination aus Reißverschluss und einer mit verdeckten Druckknöpfen besetzten Frontverschlusspatte (vier Druckknöpfe), einen Blousonkragen, zwei aufgesetzte Brusttaschen mit Patte und auf der linken Taschenpatte aufgebrachtem, roten Schriftzug FEUERWEHR, zwei schräg eingesetzte Paspeltaschen, zwei Innentaschen, Rückenteil mit Golffalten, Schultertunnel zur Aufnahme von Dienstgrad ausweisenden Schulterklappen, wahlweise eine innen liegende Handy- oder Funkgerätetasche, wahlweise eine außen auf dem rechten Oberarm aufgebrachte Ärmeltasche.

3.2
Sakkojacke als Ausgehanzug (optional)

Die Sakkojacke ist mit folgenden Abweichungen an den Schnitt der bisherigen Tuchjacke „Duisburger Modell“ angelehnt:

Die Brusttasche erhält keine abgeschrägte Form, auf der Taschenpaspel wird der Schriftzug FEUERWEHR in roter Farbe aufgebracht. Es werden Schultertunnel zur Aufnahme von Dienstgrad ausweisenden Schulterklappen vorgesehen. Die Sakkojacke ist mit vier Knöpfen versehen.

3.3
Schulterklappen

Die Schulterklappen haben eine zweihälftige, konisch längs geschenkelte, spitz abschließende Form mit farblich aufgestickter oder eingewebter Dienstgradausweisung. Die oberen Hälften der Schulterklappen sind vollflächig und farblich passend zum Dienstgrad mit einer Stickung oder Webung zu umrändeln.

Einsteckbare Schulterklappen sind für die Jacken (Blousonjacke und Sakko) mit Knopffixierung und Astraloneinlage zu fertigen. Einsteckbare Schulterklappen für die Hemden sind mit Klettfixierung und Bügelbeschichtung zu fertigen.

Die Funktionsabzeichen des Wehrführers, Kreis- und Bezirksbrandmeisters und deren Stellvertreter werden auf den Schulterklappen ohne Umrandung getragen. Andere Funktionsabzeichen werden wie bisher bei Bedarf auf dem linken Ärmel getragen.

3.4
Wetterschutzjacke

Die ¿ lange Wetterschutzjacke mit durchgearbeiteter Membran besteht aus einem entnehmbaren Kälteschutzfutter, einseitig angenähten Schulterklappen mit Knopffixierung zur Aufnahme von Dienstgradschlaufen, zwei mit Patten verschließbaren Brusttaschen mit rotem Schriftzug FEUERWEHR auf der linken Patte, zwei Seitentaschen mit Pattenverschluss und im Kragen eingelegter Kapuze.

4
Technische Beschreibung

Die technische Beschreibung der vorgenannten und weiteren Bestandteile der Dienstkleidung wird in elektronischer Form in der jeweils neuesten gültigen Fassung unter http://www.idf.nrw.de/  veröffentlicht. Sie ist bei der Beschaffung der Dienstkleidung zugrunde zu legen.

5
Übergangsregelung

Die Beschaffung der Dienstkleidung nach den Vorgaben dieses Runderlasses muss erst dann erfolgen, wenn die bisherige Dienstkleidung zur Aussonderung und Erneuerung ansteht.

6
Inkrafttreten

Dieser RdErl. tritt am 1. Mai 2009 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2014 außer Kraft.

MBl. NRW. 2009 S. 166