Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 11 vom 29.4.2009 Seite 165 bis 196

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration - 513 - 5.9400.2 -‚ v. 12.3.2009
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration - 513 - 5.9400.2 -‚ v. 12.3.2009

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Richtlinien
 über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen
mit Zuwanderungsgeschichte

RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie,
Frauen und Integration - 513 - 5.9400.2 -‚
v. 12.3.2009

Mein RdErl. v. 22.1.2007 (MBl. NRW. S. 99) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2.1 Satz 2 wird das Wort „drei" gestrichen.

2.
Nach der Ziff. 3 wird folgende neue Ziffer 4 eingeführt:

„4. Antidiskriminierungsarbeit“

3.
Der nachfolgende Satz erhält folgende Fassung:

„Die Integrationsagenturen wählen die Eckpunkte, in denen gearbeitet wird, und die Aufgabenfelder im Einzelnen auf der Basis einer Sozialraum- bzw. Bedarfsanalyse aus.“

4.
Die Nummer 2.2 wird wie folgt ergänzt:

„Zu Eckpunkt 4:

a) Aufgabenfelder der Antidiskriminierungsarbeit:

- Sensibilisierung und Information zum Thema „Diskriminierung“

- Bildungsarbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen

- Antidiskriminierungsarbeit im Rahmen von sozialraumorientierter Arbeit

- Kooperation in thematisch relevanten Netzwerken vor Ort

b) Spezielle Servicefunktionen:

- Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung

- Überregionale Gremienarbeit, Zusammenarbeit in landes-, bundesweiten und internationalen Netzwerken

- Entwicklung und Umsetzung von Antidiskriminierungskonzepten in Institutionen, Kommunen, Projekten, Ausbildungsstätten, Verbänden

- Analyse von Diskriminierung

- Entwicklung, Bereitstellung, Vertrieb/Ausleihe von Materialien, Konzepten etc.“

5.
In Nummer 2.4 wird das Wort „drei" gestrichen.

6.
Nummer 4.1 wird um folgenden Satz ergänzt:

„Für die Übernahme spezieller Servicefunktionen im Rahmen der Antidiskriminierungsarbeit gelten gesonderte Qualifikationsvoraussetzungen.“

7.
Die Nummer 5.4.3 wird um folgenden Absatz ergänzt:

„Die für die Integrationsfachkräfte und spezifischen Maßnahmen gewährten Landesmittel können auch anteilig für die Einwerbung von EU-Mitteln eingesetzt werden.“

8.
Die Nummer 6.2.1 erhält folgende Fassung:

„Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 36, Kompetenzzentrum für Integration).“

MBl. NRW. 2009  S. 167