Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 12 vom 12.5.2009 Seite 197 bis 214

Bekanntmachung gemäß § 29a KrW- / AbfG Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung eines Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungsabfälle, für Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 29.4.2009
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Bekanntmachung gemäß § 29a KrW- / AbfG Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung eines Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungsabfälle, für Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 29.4.2009

Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bekanntmachung gemäß § 29a KrW- / AbfG
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung eines
Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungsabfälle,
für Nordrhein-Westfalen

Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 29.4.2009

Die Länder stellen gemäß § 29 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW- / AbfG) Abfallwirtschaftspläne für ihren Bereich auf. In Nordrhein-Westfalen werden die Abfallwirtschaftspläne vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) als oberster Abfallwirtschaftsbehörde im Benehmen mit den fachlich betroffenen Ausschüssen des Landtags und im Einvernehmen mit den beteiligten Landesministerien aufgestellt (§ 17 Abs. 1 LAbfG).

Für Nordrhein-Westfalen wurde der Entwurf eines Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungsabfälle, erarbeitet. Dieser landesweite Abfallwirtschaftsplan soll die von den Bezirksregierungen aufgestellten und zuletzt in den Jahren 2004 und 2005 fortgeschriebenen Abfallwirtschaftspläne (*1) ersetzen.

Auf der Basis des vorliegenden Entwurfs des Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungsabfälle, wird entsprechend den Vorgaben des § 29 Abs. 7 KrW- / AbfG ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Zeitgleich findet die Öffentlichkeitsbeteiligung nach Maßgabe des § 29a KrW- / AbfG statt.

Der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans liegt im Zeitraum vom 12. Mai bis 12. Juni 2009 arbeitstäglich von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf, Raum 20 - 24 (Bibliothek) zur Einsichtnahme aus.

Im Internet kann der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans unter http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/siedlungsabfall/index.php
eingesehen und heruntergeladen werden.

Schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans können bis zum 30. Juni 2009 abgegeben werden; sie sind an das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat IV-3, Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf oder awp.nrw@munlv.nrw.de  zu richten.

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(*1) Bis zur Bekanntmachung und Veröffentlichung des landesweiten Abfallwirtschaftsplans gelten die von den Bezirksregierungen aufgestellten bzw. fortgeschriebenen Abfallwirtschaftspläne, Teilplan Siedlungsabfälle, sowie die ordnungsbehördlichen Verordnungen vom 1. Mai 2004 und vom 16. Dezember 2004 zur Verbindlicherklärung der Abfallwirtschaftspläne für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln unverändert fort.

- MBl. NRW. 2009 S. 212