Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 14 vom 22.5.2009 Seite 225 bis 252

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Umweltberichts zum Maßnahmenprogramm nach § 36 WHG für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 28.4.2009
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Umweltberichts zum Maßnahmenprogramm nach § 36 WHG für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 28.4.2009

III.

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung
des Umweltberichts zum Maßnahmenprogramm nach § 36 WHG
für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen
und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper

Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 28.4.2009

Gemäß § 14b Abs. 1 Nr. 1 UVPG ist bei Maßnahmenprogrammen nach § 36 WHG eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen.

Die Entwürfe der Beiträge für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas zu den Maßnahmeprogrammen nach § 36 WHG der Flussgebietseinheiten liegen seit dem 22.12.2008 zur Öffentlichkeitsbeteiligung aus (Bekanntmachung vom 13.11.2008, Ministerialblatt vom 3.12.2008)

Ein Umweltbericht gemäß § 14g UVPG zu diesen Entwürfen wurde erstellt und liegt seit dem 1.4.2009 zur Einsichtnahme arbeitstäglich nach den üblichen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung bei den nachfolgend aufgeführten Behörden sowie bei den Kreisen und kreisfreien Städten aus:

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf,
Tel.: 0211/4566-0, Fax: 0211/4566-388, poststelle@munlv.nrw.de

Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf,
Tel.: 0211/475-0, poststelle@brd.nrw.de

Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 4-8, 50667 Köln,
Tel.: 0221/147-0, poststelle@bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg,
Tel.: 02931/82-0, poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48128 Münster,
Tel.: 0251/411-0, poststelle@bezreg-muenster.nrw.de

Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold,
Tel.: 05231/71-0, poststelle@bezreg-detmold.nrw.de

Der Umweltbericht wird auch im Internet über die Seite http://www.flussgebiete.nrw.de/Dokumente/NRW/Anhoerung/Strategische_Umweltpr__fung/index.jsp  zur Verfügung gestellt und kann dort abgerufen werden.

Gemäß § 14i UVPG kann die betroffene Öffentlichkeit Stellungnahmen zu dem Umweltbericht abgeben. Diese richten Sie bitte bis spätestens 21. Juni 2009 schriftlich per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg oder zur Niederschrift an das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder an die Bezirksregierungen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme über eine Internetplattform, zu erreichen über die Internetadressen www.flussgebiete.nrw.de  und www.bo-munlv.nrw.de/bo_wrrl/.

- MBl. NRW. 2009 S. 249