Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 16 vom 5.6.2009 Seite 263 bis 270

Änderung der Satzung der Westfälisch-Lippischen Ärzteversorgung vom 21. März 2009
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Änderung der Satzung der Westfälisch-Lippischen Ärzteversorgung vom 21. März 2009

21220

Änderung
der Satzung der
Westfälisch-Lippischen Ärzteversorgung
vom 21. März 2009

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 21. März 2009 aufgrund des § 23 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403/SGV. NRW. 2122) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2007 (GV. NRW. S 572) – folgende Änderungen der Satzung der Westfälisch-Lippischen Ärzteversorgung beschlossen, die durch Erlass des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.4.2009 -Vers. 35-00-1-04/09 U 24 III B 4- genehmigt worden ist:

I.

Die Satzung der Westfälisch-Lippischen Ärzteversorgung (SMBl. NRW.) wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

㤠5
Verwaltungsausschuss

(1) 1Der Verwaltungsausschuss besteht aus 8 Mitgliedern, von denen 5 der Versorgungseinrichtung angehören müssen. 2Zu wählen sind mindestens zwei im Krankenhaus angestellte Ärzte und mindestens zwei in der kassenärztlichen Versorgung uneingeschränkt tätige Ärzte. 3Je ein weiteres Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt haben, die Prüfung eines Diplom-Mathematikers oder eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben, auf dem Gebiete des Bank- und Hypothekenwesens erfahren sein.“

II.

Die Satzungsänderung tritt zum 1. Juli 2009 in Kraft.

Genehmigt.

Düsseldorf, den 30.4.2009

Finanzministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag

S t u c k e


Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit ausgefertigt und wird im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben.

Münster, den 13.5.2009

Vorsitzender des Verwaltungsausschusses
der Ärzteversorgung Westfalen- Lippe

Dr. med. Günter K l o o s


- MBl. NRW. 2009 S. 264