Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 16 vom 5.6.2009 Seite 263 bis 270
Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland vom 16.4.2009 |
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Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland vom 16.4.2009
Erste
Satzung zur Änderung
der Satzung der Stiftung zur Akkreditierung
von Studiengängen in Deutschland
vom 16.4.2009
Artikel 1
Die Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland vom 26. Juni 2006 (MBI. NRW S. 431) wird wie folgt geändert:
Nach § 5 Abs. 2 wird folgender neuer Absatz 3 angefügt:
„(3) Mitglieder des Akkreditierungsrates können ihre Stimme auf andere Mitglieder der eigenen Gruppe nach § 7 Abs. 2 ASG übertragen. Ein Mitglied darf nicht mehr als zwei Stimmen führen."
Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.
Artikel 2
Diese Satzung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Bonn, den 16.4.2009
Staatssekretär
Gerd Krämer
(Vorsitzender des Stiftungsrates)
- MBl. NRW. 2009 S. 264