Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 16 vom 5.6.2009 Seite 263 bis 270

Öffentliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung hier: S. D. Bek. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie - 311-51-06/23 - v. 7.5.2009
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Öffentliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung hier: S. D. Bek. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie - 311-51-06/23 - v. 7.5.2009

Öffentliche Bekanntmachung
über eine öffentliche Zustellung
hier: S. D.

Bek. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie - 311-51-06/23 -
v. 7.5.2009

Gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – LZG NRW – vom 7.3.2006 (GV. NRW. S. 94/SGV. NRW. 2010) (1) wird der an

S. D.,

unbekannten Aufenthaltes,

gerichtete Widerrufs- und Rückforderungsbescheid vom 27.3.2009, Aktenzeichen [gelöscht aufgrund DSGVO], öffentlich zugestellt.

Letzter bekannter Aufenthalt ist [gelöscht aufgrund DSGVO].

Die öffentliche Zustellung erfolgt für die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung in Teil III des Ministerialblatts für das Land Nordrhein-Westfalen.

Der Bescheid liegt bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V., Gebäude Sternwartstraße 27-29, 40223 Düsseldorf, Raum 101, für den Empfänger offen und kann dort eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Düsseldorf, den 8.5.2009

Im Auftrag
Dr. Michael H e n z e

(1) Hinweis: Dies ist eine Zustellung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 letzte Alternative. Sie wird daher mit Bekanntgabe im Internet wirksam (5.6.2009)

- MBl. NRW. 2009 S. 268