Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 19 vom 17.7.2009 Seite 319 bis 346

Richtlinien für das Regierungsamtsblatt RdErl. d. Innenministeriums - 52.18.01.03 - vom 25.6.2009
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Richtlinien für das Regierungsamtsblatt RdErl. d. Innenministeriums - 52.18.01.03 - vom 25.6.2009

1141

Richtlinien für das Regierungsamtsblatt

RdErl. d. Innenministeriums - 52.18.01.03 -
vom 25.6.2009

Der RdErl. d. Innenministeriums v. 12.8.1999 (SMBL. NRW. 1141) wird wie folgt geändert:

1
In Ziff. 1 wird folgender Satz 3 angefügt:

Das Amtsblatt ist außerdem - ohne den Öffentlichen Anzeiger - von der jeweiligen Bezirksregierung im Internet zur Verfügung zu stellen.

2
In Ziff. 4.14 erhält der letzte Satz folgende Fassung:

In Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde lautet die Anschrift:

„An die Landrätinnen/Landräte

als untere staatliche Verwaltungsbehörde des Bezirks“.

3
Ziff. 5.32 erhält folgende Fassung:

Ein Inhaltsverzeichnis ist nicht erforderlich, jedoch sind die Veröffentlichungen nach folgenden Sachgruppen zu gliedern:

Gerichtliche Bekanntmachungen

I. Aufgebote

II. Konkurse und Vergleichssachen, und zwar in Konkurssachen

a) Konkurseröffnungen (erste Gläubigerversammlung, Prüfungstermin),

b) sonstige Termine (einschließlich Schlusstermine),

c) Verfahrenseinstellungen und Verfahrensaufhebungen,

d) Bekanntmachung der Konkursverwalter,

in Vergleichssachen

a) Vergleichsanträge,

b) Vergleichseröffnungen,

c) sonstige Bekanntmachungen,

d) Aufhebungen.

III. Vereinsregistersachen,

IV. Güterrechtsregistersachen,

V. Verschiedene gerichtliche Angelegenheiten.

4
In Ziff. 8.23 wird in Satz 2 das Wort „Regierungshauptkasse“ durch das Wort „Landeskasse“ ersetzt. In Satz 4 werden die Titel „119 20“ und „531 10“ ersetzt durch die Titel „119 02“ und

„511 10“.

5
Ziff. 9 wird gestrichen.

6
Aus Ziff. 10 wird Ziff. 9.

- MBl. NRW. 2009 S. 320