Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 19 vom 17.7.2009 Seite 319 bis 346
Richtlinien für das Regierungsamtsblatt RdErl. d. Innenministeriums - 52.18.01.03 - vom 25.6.2009 |
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Richtlinien für das Regierungsamtsblatt RdErl. d. Innenministeriums - 52.18.01.03 - vom 25.6.2009
1141
Richtlinien für das Regierungsamtsblatt
RdErl. d. Innenministeriums - 52.18.01.03 -
vom 25.6.2009
Der RdErl. d. Innenministeriums v. 12.8.1999 (SMBL. NRW. 1141) wird wie folgt geändert:
1
In Ziff. 1 wird folgender Satz 3 angefügt:
Das Amtsblatt ist außerdem - ohne den Öffentlichen Anzeiger - von der jeweiligen Bezirksregierung im Internet zur Verfügung zu stellen.
2
In Ziff. 4.14 erhält der letzte Satz folgende
Fassung:
In Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde lautet die Anschrift:
„An die Landrätinnen/Landräte
als untere staatliche Verwaltungsbehörde des Bezirks“.
3
Ziff. 5.32 erhält folgende Fassung:
Ein Inhaltsverzeichnis ist nicht erforderlich, jedoch sind die Veröffentlichungen nach folgenden Sachgruppen zu gliedern:
Gerichtliche Bekanntmachungen
I. Aufgebote
II. Konkurse und Vergleichssachen, und zwar in Konkurssachen
a) Konkurseröffnungen (erste Gläubigerversammlung, Prüfungstermin),
b) sonstige Termine (einschließlich Schlusstermine),
c) Verfahrenseinstellungen und Verfahrensaufhebungen,
d) Bekanntmachung der Konkursverwalter,
in Vergleichssachen
a) Vergleichsanträge,
b) Vergleichseröffnungen,
c) sonstige Bekanntmachungen,
d) Aufhebungen.
III. Vereinsregistersachen,
IV. Güterrechtsregistersachen,
V. Verschiedene gerichtliche Angelegenheiten.
4
In Ziff. 8.23 wird in Satz 2 das Wort
„Regierungshauptkasse“ durch das Wort „Landeskasse“ ersetzt. In Satz 4 werden
die Titel „119 20“ und „531 10“ ersetzt durch die Titel „119 02“ und
„511 10“.
5
Ziff. 9 wird gestrichen.
6
Aus Ziff. 10 wird Ziff. 9.
- MBl. NRW. 2009 S. 320