Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 19 vom 17.7.2009 Seite 319 bis 346

Gemeindefinanzreform Gem. RdErl. d. Innenministeriums - 33 – 46.04.05 – 23/09 – u. d. Finanzministeriums – KomF 110 –2 –IV B 3 v. 6.1.2009
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Gemeindefinanzreform Gem. RdErl. d. Innenministeriums - 33 – 46.04.05 – 23/09 – u. d. Finanzministeriums – KomF 110 –2 –IV B 3 v. 6.1.2009

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Gemeindefinanzreform

Gem. RdErl. d. Innenministeriums
- 33 – 46.04.05 – 23/09 – u. d.
Finanzministeriums – KomF 110 –2 –IV B 3
v. 6.1.2009

Der Gem.RdErl. des Innenministeriums und des Finanzministeriums vom 1.12.2006 (MBl. NRW. S. 842) wird wie folgt geändert:

1.      Im ersten Absatz wird die Angabe „des § 7“ gestrichen.

2.      Im ersten Absatz und in der Fußnote 3) der Anlage wird die Angabe „2006, 2007 und 2008 vom 04.07.2006 (GV. NRW S. 349)“ ersetzt durch „2009, 2010 und 2011 vom 25.11.2008 (GV. NRW S. 755)“.

3.      In Ziffer 1.1 wird in Absatz 2 der Satzteil „vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen“ ersetzt durch „durch den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW)“.

4.      In Ziffer 1.1 in den Absätzen 3 und 4, in Ziffer 2.1, in Ziffer 3.1, in Ziffer 4 Absatz 1 und in der Anschrift der Anlage wird die Angabe „Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik“ durch „IT. NRW“ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form ersetzt.

5.      In Ziffer 3

a.       entfällt die bisherige Ziffer 3.1;

b.      die bisherigen Ziffern 3.2 und 3.3. werden 3.1. und 3.2.;

c.       in Ziffer 3.2 neu wird nach „ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe“ eingefügt „von 110 Prozent“.

6.      Die Ziffer 4 wird wie folgt geändert:

a.       in Absatz 1 wird  „3.2“ durch „3.1“ ersetzt;

b.      in Absatz 2 werden die Wörter „Terminen, die in § 3 der Verordnung bestimmt sind“ ersetzt durch die Wörter „in § 3 Abs. 2 der Verordnung bestimmten Terminen“ ersetzt;

c.       Absatz  4 wird gestrichen.

7.      Die  Anlage wird wie folgt geändert:

a.       nach den Wörtern „Hinweis für das Haushaltsjahr“ werden die Jahreszahlen „2006 2007“ durch „2009 2010 2011“ ersetzt;

b.      nach dem Wort „Bundesvervielfältiger“ werden „16 v.H. 16 v.H.“ ersetzt durch „13 % 14,5 % 14,5 %“;

c.       nach dem Wort „Landesvervielfältiger“ werden „51 v.H. 51 v.H.“ ersetzt durch „48 %  49,5 %  49,5 %“;

d.      Nach dem Wort „Erhöhungszahl“ wird „7 v.H.“ ersetzt durch „5 %“, „6 v.H.“ wird gestrichen.

- MBl. NRW. 2009 S. 342