Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 19 vom 17.7.2009 Seite 319 bis 346

Berichtigung des Runderlasses „Bildung der Landschaftsversammlung“ v. 25.6.2009
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Berichtigung des Runderlasses „Bildung der Landschaftsversammlung“ v. 25.6.2009

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Berichtigung des Runderlasses
„Bildung der Landschaftsversammlung“
v. 25.6.2009

Der RdErl. des Innenministeriums vom 16.06.2009 -12-35.10.07/12-35.10.08- (MBl. NRW.S. 272) wird wie folgt berichtigt:

Nummer 5 erhält folgende Fassung:

„Nummer 5.1 wird wie folgt geändert:

a) Die Vertretungen der Mitgliederkörperschaften wählen innerhalb von zehn Wochen nach Beginn ihrer Wahlzeit die Mitglieder der Landschaftsversammlung (§ 7b Abs. 1 Satz 1 LVerbO).

b) In den Sätzen 2 und 3 wird das Wort „Sechswochenfrist“ jeweils durch das Wort „Zehnwochenfrist“ ersetzt.

c) In Satz 3 wird die Angabe „sechs“ durch die Angabe „zehn“ ersetzt.“

- MBl. NRW. 2009 S. 321