Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 21 vom 7.8.2009 Seite 369 bis 382
| Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 - v. 20.7.2009 |
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| zugehörige Anlagen : |
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 - v. 20.7.2009
2011
Richtwerte für die Berücksichtigung des
Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 -
v. 20.7.2009
Die Stundensätze, die für die
zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu
berechnet worden. Sie betragen für den
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höheren Dienst |
69 Euro |
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gehobenen Dienst |
54 Euro |
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mittleren Dienst |
44 Euro |
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einfachen Dienst |
33 Euro. |
Eine vom Landesbetrieb Information
und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) erstellte detaillierte Übersicht ist
als Anlage beigefügt.
Der RdErl.
des Innenministeriums vom 15.7.2008 (MBl. NRW. 2008 S. 390) wird hiermit aufgehoben.
Der Innenminister
Dr. Ingo W o l f
- MBl. NRW. 2009 S. 370