Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 21 vom 7.8.2009 Seite 369 bis 382

Investitionsprogramm 2009 und sonstige Krankenhausmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
AnlageA
AnlageB
 

Investitionsprogramm 2009 und sonstige Krankenhausmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen

Investitionsprogramm 2009
und sonstige Krankenhausmaßnahmen
des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Bek. d. Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales
2009 - III A 1 - 5750.02 -
v. 23.6.2009

Nach § 19 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - KHGG NRW - vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 702, ber. 2008 S. 157) wird für das Jahr 2009 folgendes Investitionsprogramm aufgestellt und veröffentlicht:

 

1.

Zur Finanzierung stehen folgende Mittel zur Verfügung:

 

 

1.1

Ausgabemittel

 

500.000.000 €

1.2

Verpflichtungsermächtigung

 

2.500.000 €

 

 

 

502.500.000 €

2.

Die unter 1. genannten Mittel werden wie folgt verplant:

 

 

2.11

Weiterfinanzierung der vor 2005 begonnenen Krankenhausbaumaßnahmen

 

 

 

- Ausgabemittel -

 

83.100.000 €

2.12

Finanzierung von Ausgaben des Sofortprogramms „Krankenhausportal“

 

 

 

- Ausgabemittel -

 

10.000.000 €

2.2

Errichtung von Krankenhäusern (Neubau, Umbau, Erweiterungsbau) einschließlich der Erstausstattung mit den für den Krankenhausbetrieb notwendigen Anlagegütern sowie der Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als 15 Jahren (Baupauschale; § 18 Abs. 1 Nr. 1 KHGG NRW)

 

 

 

- 197 Krankenhäuser: Anlage A -

 

 

 

- Ausgabemittel -

 

106.900.000 €

2.3

Förderrahmenerhöhungen (Mehrkostenbewilligungen bei Baumaßnahmen der Investitionsprogramme bis einschließlich 2005)

 

 

 

- Verpflichtungsermächtigung -

 

2.500.000 €

2.4

Pauschale Förderung kurzfristiger Anlagegüter
(§§ 17 und18 Abs.1 Nr. 2 KHGG NRW)

 

 

 

‑ Ausgabemittel ‑

 

293.000.000 €

2.5

Förderung der Investitionskosten durch besondere Beträge (§23 KHGG NRW)

 

 

 

‑ Ausgabemittel ‑

 

7.000.000 €

 

 

 

502.500.000 €

3.

Für die Berechnung der jährlichen Pauschalbeträge nach § 18 Abs.1 Nr. 1 und 2 KHGG NRW werden festgesetzt

‑ Anlage B ‑

 

 

3.11

Fallwert gem. § 2 Abs. 2 PauschKHFVO

 

47,366 €

3.12

Fallwert gem. § 2 Abs. 3 PauschKHFVO

 

71,824 €

3.21

Tageswert gem. § 3 Abs. 2 PauschKHFVO

 

1,767 €

3.22

Tageswert gem. § 3 Abs. 3 PauschKHFVO

 

2,719 €

 

 

 

 

4.

Die Förderkennziffer des letzten in die Förderung neu aufgenommenen Krankenhauses beträgt

 

21,7958

 

 

 

 

5.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach dem KHGG NRW entsteht nach § 19 Abs. 2 KHGG NRW mit der schriftlichen Bewilligung der Fördermittel, mit der auch die Aufnahme der in der Anlage A genannten Vorhaben in das Investitionsprogramm 2009 verbunden ist.

 

 

 

 

Anlage A

 

Anlage B

 

- MBl. NRW. 2009 S. 375