Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 29 vom 9.11.2009 Seite 501 bis 516

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.2 v. 23.10.2009
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Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.2 v. 23.10.2009

II.

Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2009
- Bundeshaushalt -

RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.2
v. 23.10.2009

Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24.9.2009 über den Jahresab­schluss für das Haushaltsjahr 2009 wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden veröffentlicht. Daneben wird das Rundschreiben im Internet (http://zef.bfinv.de/dokumentationen/index.html) in elektronischer Form bereitgestellt. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirt­schaften, darauf hin, dass

1.
Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 2009 den Bundeskassen mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der Kassen unmittel­bar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende des Haushaltsjahres, son­dern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 10. Dezember 2009 zuzuleiten sind,

2.
In Nummer 3 des vorbezeichneten Rundschreibens Regelungen zum Jahresabschluss im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für die Titelverwalter von Bedeutung sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt Ausführun­gen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen enthalten.

Auf Nummer 1.7 und Nummer 5 des Rundschreibens weise ich besonders hin.

Im Einvernehmen mit dem Innenministerium.

- MBl. NRW. 2009 S. 515