Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 31 vom 27.11.2009 Seite 529 bis 544
Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten bei Bränden in Schulen Gem. RdErl. d. Innenministeriums -73-52.09.03 - u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung - 125-4.03.05.02-82835/09- v. 12 .11.2009 |
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Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten bei Bränden in Schulen Gem. RdErl. d. Innenministeriums -73-52.09.03 - u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung - 125-4.03.05.02-82835/09- v. 12 .11.2009
2130
Brandschutztechnische
Ausstattung und Verhalten bei Bränden in Schulen
Gem. RdErl.
d. Innenministeriums -73-52.09.03 -
u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung - 125-4.03.05.02-82835/09-
v. 12 .11.2009
Der Gem. RdErl. v. 19.05.2000 (SMBl. NRW 2130) wird wie folgt geändert:
1.
In der Überschrift wird das Aktenzeichen - 222.2.02.02.02/79-48065/06 -“
durch das Aktenzeichen - 125-4.03.05.02-82835/09-“ ersetzt.
2.
In I Nr. 1 „Alarmierungsanlagen“ wird Satz 6 „Die Alarmierungsanlage sollte für
den Fall eines Stromausfalls über eine Sicherheitsstromversorgungsanlage
betrieben werden können, oder es sollte eine handbetriebene Alarmvorrichtung
vorhanden sein.“ durch den Satz „Die Alarmierungsanlage ist nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik zu errichten“ ersetzt.
3.
In I Nr. 1 „Alarmierungsanlagen“ wird Satz 7 gestrichen und durch den Satz „
Ferner sollten in Schulgebäuden Anlagen zur Sprachalarmierung vorhanden sein.“
ersetzt.
4.
In I Nr. 3 „Prüfungen“ werden die Wörter „Verordnung über die Prüfung
technischer Anlagen und Einrichtungen von Sonderbauten durch staatlich
anerkannte Sachverständige und durch Sachkundige - Technische Prüfverordnung -
(TPrüfVO) vom 5. Dezember 1995 (GV. NRW. S. 1236),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. September 2002 (GV. NRW. S. 454)“
durch die Wörter „Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und
wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung - (PrüfVO NRW) in
der jeweils gültigen Fassung (SGV. NRW. Nr. 232)“ ersetzt.
5.
In II Nr. 3 in Satz 1 werden die Wörter „tritt mit
Wirkung vom 1.1.2000 in Kraft und“ gestrichen und das Datum „31.Dezember
2009“ wird durch das Datum „31.Dezember 2014“ ersetzt.
- MBl. NRW. 2009 S. 533