Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 1 vom 14.1.2010 Seite 1 bis 26

Grußwort an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen zum Jahreswechsel 2009 / 2010
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Grußwort an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen zum Jahreswechsel 2009 / 2010

Grußwort
an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen
zum Jahreswechsel 2009 / 2010

Der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen und damit Sie, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, werden die hohen Anforderungen, die täglich an Sie gestellt werden, auch künftig nur erfüllen können, wenn das öffentliche Dienstrecht als Fundament Ihres persönlichen Arbeitsumfeldes fortentwickelt bzw. reformiert wird. Der legislative Gestaltungsspielraum ist nach der Föderalismusreform deutlich größer geworden. Das Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht für Beamtinnen und Beamte kann inzwischen ohne bundesrechtliche Vorgaben eigenverantwortlich geregelt werden. Nordrhein-Westfalen muss diese Chance nutzen, um die hohe Qualität Ihrer aller Leistungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft zu sichern. Bei dem inzwischen in Gang gekommenen Reformprozess werden sowohl die Interessen der aktiven Beamtinnen und Beamten als auch die künftiger Beamtengenerationen, z. B. an einer sachgerechten Personalentwicklung in den Blick zu nehmen sein. Erste greifbare Ergebnisse für eine große Dienstrechtsreform werden voraussichtlich Ende 2010 vorliegen.

Unser Alltag war im vergangenen Jahr von einer permanenten Bedrohung durch den islamistisch motivierten Terrorismus geprägt. Mehr und mehr wird Deutschland als mögliches Anschlagsziel ausdrücklich genannt. Vor allem die Drohungen, die im Umfeld der Bundestagswahl ausgesprochen wurden, haben verbreitet Aufmerksamkeit gefunden und Sorgen ausgelöst. Solche Drohungen bedeuten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verfassungsschutz – quer durch alle Aufgabenbereiche –, dass sofort reagiert werden muss: Die personelle Präsenz wird ausgedehnt, über 24 Stunden und an sieben Tagen in der Woche muss der Nachrichtenaustausch der Sicherheitsbehörden unterstützt werden, die aktuelle Lage ist ständig zu beobachten und zu bewerten. Dies alles ist nur mit dem besonderen, unermüdlichen Einsatz jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters zu schaffen.

Für die Polizistinnen und Polizisten unseres Landes sind die Aggressionen und gewalttätigen Angriffe die sie im täglichen Einsatz, bei Fußballspielen oder bei Demonstrationen erleben müssen eine tägliche Herausforderung. Die Kolleginnen und Kollegen erhalten zurzeit verbesserte Schutzausrüstungen, um sie bei solchen Anlässen sicherer schützen zu können. Zudem wurde in 2009 die Altersstruktur in der nordrhein-westfälischen Polizei durch erneute Einstellung von 1.100 Beamtinnen und Beamten verbessert. Dies allein bekämpft nicht die Folgen des Demografischen Wandels. Belastungen im Berufsleben nehmen zu. Anforderungen werden höher. Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hohe Güter. So ist zusammen mit den Polizeibehörden ein Rahmenkonzept zum Behördlichen Gesundheitsmanagement in der Polizei entwickelt worden, das ein systematisches  Vorgehen (Analyse, Zielsetzung, Umsetzung, Evaluation) beim Aufbau eines Gesundheitsmanagements für die einzelne Behörde beschreibt. In 2010 wird es Aufgabe für alle Beteiligten - Arbeitgeber, Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sein, die Gesundheit und das persönliche Wohlbefinden als ein aktiv zu erhaltendes Gut zu erkennen und zu stärken.

Das „Superwahljahr“ 2009 mit Europa-, Kommunal- und Bundestagswahl sowie die bereits seit Anfang März 2009 laufende Vorbereitung der Landtagswahl 2010 stellte und stellt ebenfalls eine besondere Herausforderung in Ihrem Arbeitsalltag dar. Umfangreiche Novellierungen von Wahlvorschriften zur Sicherung einer einheitlichen Wahlpraxis der Kommunen bei den Wahlen der verschiedenen Ebenen waren zu bewältigen. Verfassungsgerichtliche Verfahren zum Termin der Kommunalwahl am 30. August 2009 und der erstmals hier geltenden Regelung, dass die Wahl der Bürgermeister und Landräte wie bei anderen Personenwahlen im Landtags- und Bundestagswahlrecht in einem einzigen Wahlgang mit demokratischer Mehrheit erfolgt, konnten nicht zuletzt dank des hohen Einsatzes der Beteiligten erfolgreich abgeschlossen werden.

Das "Zukunftsinvestitionsgesetz" als Investitionsprogramm für die Länder und Kommunen war 2009 ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen läuft reibungslos. Ende 2009 waren gut 70 Prozent der Gesamtmittel für mehr als 5000 Einzelmaßnahmen fest verplant. Bis zum Ende des Programms am 31. Dezember 2011 sollen die Gesamtmittel nahezu restlos in die Sanierung von Schulen, Kindergärten, Hochschulen, Krankenhäuser und die übrigen Förderbereiche investiert werden. Dies ist nicht nur ein wichtiger Beitrag, um die Konjunktur wieder in Schwung zu bringen, sondern es wird auch - speziell der kommunale - Investitionsstau angegangen. Nordrhein-Westfalen hat 84 Prozent der Fördermittel für kommunalbezogene Investitionen zur Verfügung gestellt und ist damit deutlich über die zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarte Quote von 70 Prozent hinausgegangen. Durch die Weltfinanz- und Wirtschaftskrise hat sich die Finanzlage der Kommunen 2009 erheblich verschärft. Durch hohe Steuerausfälle auf der einen Seite und steigende soziale Belastungen auf der anderen Seite wird der Haushaltsausgleich weiter erschwert. Das Gemeindefinanzgesetz 2010, das mit rund 7,6 Mrd. Euro das zweithöchste Volumen aller Zeiten hat, stattet die Kommunen auch in der Krise verlässlich mit Finanzmitteln aus. Hinzu kommen - nach den Abschlägen von 650 Mio. Euro - weitere 251 Mio. Euro, die die Kommunen durch das Einheitslastenabrechnungsgesetz für die Jahre 2006, 2007 und 2008 erhalten.

Am 1. Dezember 2009 ist auf europäischer Ebene der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten, der unter anderem die europäische Justiz- und Innenpolitik in einen gemeinsamen einheitlichen Rechtsrahmen  überführt hat. Rechtsakte im Bereich der polizeilich-justiziellen Zusammenarbeit und der Einwanderung bedürfen jetzt grundsätzlich der Zustimmung des Europäischen Parlaments, der Rat kann in diesen Bereichen mit qualifizierter Mehrheit entscheiden. Der Vertrag weist zudem den nationalen Parlamenten, in Deutschland auch dem Bundesrat, eine besondere Bedeutung bei der Subsidiaritätsprüfung zu, die für die Justiz- und Innenpolitik in Art. 69 AEUV nochmals hervorgehoben wird. Die Europäische Union wird durch den Vertag von Lissabon eine noch größere Bedeutung für die Gestaltung der Innenpolitik in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen gewinnen; es gilt, diese neuen Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten für eine praxisorientierte europäische Innenpolitik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen.

Ihnen und Ihren Angehörigen wünsche ich für das Jahr 2010 alles erdenklich Gute, Gesundheit, persönliche Zufriedenheit und beruflichen Erfolg. Diesen Wunsch richte ich auch an die Beamtinnen und Beamten aus Nordrhein-Westfalen, die fern der Heimat und getrennt von ihren Familien ihren Dienst im Ausland, insbesondere in den Krisenregionen wie Afghanistan, versehen. Nicht vergessen möchte ich dabei die Kolleginnen und Kollegen, die hierfür eine Mehrbelastung in der Heimatdienststelle mittragen.

Dr. Ingo W o l f   MdL

Innenminister des Landes

Nordrhein-Westfalen

- MBl. NRW. 2010 S. 1