Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 3 vom 3.2.2010 Seite 43 bis 54

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz II-4 – 2406.12 v. 21.12.2009
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz II-4 – 2406.12 v. 21.12.2009

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Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung
der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz II-4 – 2406.12
v. 21.12.2009

Der RdErl. v. 9.2.2005 (MBl. NRW. S. 293) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 wird die Angabe „797/2004 (ABl. Nr. L 125)“ durch die Angabe „1234/2007 (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1)“ ersetzt.

2.
Nummer 2.1.1 Satz 2 und Nummer 2.1.3 Satz 3 erhalten jeweils die folgende Fassung:

„Schulungsausgaben sind z.B. Fahrkosten (nach Landesreisekostengesetz) und Honorare von Referenten, Saalmieten, Leihgebühren für visuelle oder akustische Hilfsmittel.“

3.
Nach Nummer 2.1.3 wird folgende Nummer angefügt:

„2.1.4
Schriften zu Lehr- und Informationszwecken;

Infobrief - Publikation zu Lehr- und Informationszwecken.“

4.
In Nummer 2.2 Satz 2 wird der 3. Spiegelstrich wie folgt gefasst :

„- Zucht von Bienenherkünften, die aufgrund von genetisch bedingter Varroa-Toleranz den Einsatz von Medikamenten zu reduzieren gestatten. Grundlage für die Förderung der Zuchtarbeit sind die methodischen Vorgaben der Bieneninstitute,“.

5.
In Nummer 3 wird nach dem 2. Spiegelstrich ein  Spiegelstrich mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„- Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund e.V. (für Mitglieder und Maßnahmen in NRW)“.

6.
Nummer 5.2.1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird nach der Angabe „Nr. 2.1.2“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und nach der Angabe  „2.1.3“ die Wörter „und 2.1.4“ eingefügt.
b) Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Bei Schulungen von Schulungsbeauftragten für verschiedene Fachbereiche (z.B. Obleute, Honigprüfer, Imkerpaten) sind die tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben zu 100 v.H. förderfähig.“

7.
Die Nummer. 6.1 wird gestrichen.

8.
Die Nummer 6.2 wird zu Nummer 6.1. und wie folgt geändert:

a) Satz 4 erhält folgende Fassung:
„Die Kontrolle erstreckt sich auch auf das Inventarverzeichnis, das für Gegenstände der Förderung nach Nummer 2.1 zu erstellen ist.“

b) Nach Satz 6 wird folgender Satz 7 angefügt:
„Zuwendungsempfänger haben bei der Prüfung unterstützend mitzuwirken.“

9.
Die Nummer 6.3 wird zu Nummer 6.2.

10.
In Nummer 8 wird das Datum „31.8.2009“ geändert in „31.8.2014“.

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.9.2009 in Kraft.

- MBl. NRW. 2010 S. 47