Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 8 vom 10.3.2010 Seite 157 bis 182

NRW Landesprogramm Kultur und Schule RdErl. des Ministerpräsidenten v. 26.1.2010
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Norm
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

NRW Landesprogramm Kultur und Schule RdErl. des Ministerpräsidenten v. 26.1.2010

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NRW Landesprogramm Kultur und Schule

RdErl. des Ministerpräsidenten v. 26.1.2010

Mein RdErl. vom 15.3.2007 (SMBl. NRW. S. 292) wird wie folgt geändert:

1. In Ziffer 2.1 und 2.2 wird das Datum „30. April“ durch das Datum „31. März“ ersetzt.

2. Ziffer 3.2 Buchstabe b letzter Spiegelstrich erhält folgende Fassung:

„- es muss sich dezidiert um „ergänzende“ Angebote im außerunterrichtlichen Bereich handeln.“

3. Ziffer 3.2 Buchstabe e letzter Satz wird wie folgt gefasst:

„Projekte an Schulen mit einem hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sollen stärker gewichtet werden.“

4. Die bisherige Ziffer 3.3 wird zur Ziffer 3.4.

5. Die Ziffer 3.3 (neu) lautet:

„Gruppengröße

Abhängig von der jeweiligen Projektbeschreibung sollte die Gruppengröße in der Regel mindestens 12 und nicht mehr als 25 Teilnehmer betragen.“

6. In Ziffer 3.4 (neu) Satz 2 wird die Angabe „astrid.hofmann@gt-net.de“ geändert in „Kuenstlerpool@gt-net.de“.

7. In Ziffer 3.4 (neu) Satz 5 wird das Wort „Kulturpädagoge“ durch „Kunstpädagoge“ ersetzt.

8. Die bisherige Anlage 1 wird durch die beigefügte Anlage ersetzt.

9. Der Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2010 S. 170