Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 10 vom 31.3.2010 Seite 199 bis 216

Anforderungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten Altgeräte-Merkblatt
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Anforderungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten Altgeräte-Merkblatt

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Anforderungen zur Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Altgeräte-Merkblatt

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz – IV-3-912.03
v. 11.3.2010

1.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat das Merkblatt “Anforderungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten – Altgeräte-Merkblatt“ vorgelegt und damit die im ElektroG enthaltenen Anforderungen weiter präzisiert.

Das Merkblatt kann über die Homepage der LAGA (www.laga-online.de) herunter geladen werden.

Die jeweils zuständigen Behörden haben das Merkblatt zugrunde zu legen bei:
- der Zulassung und Überwachung von Anlagen zur Lagerung und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten,
- der Überwachung der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten,
- der Zustimmung zu Überwachungsverträgen für Entsorgungsfachbetriebe, der im Bereich der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten tätig ist (§ 52 Abs. 2 KrW-/AbfG i.V.m. der EntsorgungsfachbetriebeverordnungEfbV vom 10.09.1996 – BGBl. I S. 1421 in der jeweils gültigen Fassung),
- der Anerkennung von Entsorgergemeinschaften, deren Mitgliedsbetriebe auf dem Gebiet der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten tätig sind (§ 52 Abs. 3 KrW-/AbfG i.V.m. der Richtlinie über die Tätigkeit und Anerkennung von Entsorgergemeinschaften – Entsorgergemeinschaftenrichtlinie vom 9.09.1996 – BAnz. Nr. 178 S. 10909 in der jeweils gültigen Fassung).

2.
Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 15.10.2001 (MBl. NRW. 2002 S. 96), geändert durch RdErl. v. 24.1.2006 (MBl. NRW. S. 211), wird aufgehoben.

Der RdErl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2010 S. 203