Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 10 vom 31.3.2010 Seite 199 bis 216
Anforderungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten Altgeräte-Merkblatt |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Anforderungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten Altgeräte-Merkblatt
74
Anforderungen
zur Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Altgeräte-Merkblatt
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und
Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz – IV-3-912.03
v. 11.3.2010
1.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat das Merkblatt “Anforderungen
zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten – Altgeräte-Merkblatt“
vorgelegt und damit die im ElektroG enthaltenen
Anforderungen weiter präzisiert.
Das Merkblatt kann über die Homepage der LAGA (www.laga-online.de) herunter geladen werden.
Die jeweils
zuständigen Behörden haben das Merkblatt zugrunde zu legen bei:
- der Zulassung und Überwachung von Anlagen zur Lagerung und Behandlung von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten,
- der Überwachung der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten,
- der Zustimmung zu Überwachungsverträgen für Entsorgungsfachbetriebe, der im
Bereich der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten tätig ist (§ 52
Abs. 2 KrW-/AbfG i.V.m. der
Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV vom 10.09.1996 – BGBl. I S. 1421 in der jeweils
gültigen Fassung),
- der Anerkennung von Entsorgergemeinschaften, deren Mitgliedsbetriebe auf dem
Gebiet der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten tätig sind (§ 52
Abs. 3 KrW-/AbfG i.V.m. der
Richtlinie über die Tätigkeit und Anerkennung von Entsorgergemeinschaften – Entsorgergemeinschaftenrichtlinie vom 9.09.1996 – BAnz. Nr. 178 S. 10909 in der jeweils gültigen Fassung).
2.
Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 15.10.2001 (MBl. NRW. 2002 S. 96), geändert durch RdErl.
v. 24.1.2006 (MBl. NRW. S. 211), wird aufgehoben.
Der RdErl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2010 S. 203