Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 10 vom 31.3.2010 Seite 199 bis 216
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des 100-Alleen-Programms des Landes Nordrhein-Westfalen |
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des 100-Alleen-Programms des Landes Nordrhein-Westfalen
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Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
im Rahmen des 100-Alleen-Programms
des Landes Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
-III-1-618.01.03.00-
v. 24.2.2010
Der RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 28.8.2008 (MBl. NRW S. 504) wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift der Richtlinien erhält folgende neue Fassung:
„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen“.
2. In Nummer 1 wird in Satz 1 „zur Umsetzung des 100-Alleen-Programms der Landesregierung vom 4.11.2005“ durch „zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen“ ersetzt.
3. In Nummer 1 wird in Satz 4 „Bei der Umsetzung des 100-Alleen-Programms“ durch „Bei der Förderung“ und „Colmantsstraße“ durch „Colmantstraße“ ersetzt.
4. In Nummer 4.3 wird als Satz 2eingefügt:
„Im Einzelfall können Ausnahmen zugelassen werden“. Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
5. In Nummer 6.4 werden die Wörter „bis zu“ gestrichen.
6. In Nummer 9 wird die Jahreszahl „2010“ durch „2015“ ersetzt.
Dieser RdErl. tritt am 1.6.2010 in Kraft.
- MBl. NRW. 2010 S. 203