Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 10 vom 31.3.2010 Seite 199 bis 216
Bekanntmachung der Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen - Ausbau und Unterhaltung - RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV-5 vom 18.3.2010 |
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Bekanntmachung der Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen - Ausbau und Unterhaltung - RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV-5 vom 18.3.2010
II.
Bekanntmachung der Richtlinie
für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen
- Ausbau und Unterhaltung
- RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV-5
vom 18.3.2010
Die gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV B 8 - 2512 - 2298 (SMBl. NRW. 772) veröffentlichte Richtlinie für Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW. Nr. 39 vom 18.6.1999) wurde überarbeitet und aktualisiert. Die aktualisierte Fassung - Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen - Ausbau und Unterhaltung - kann auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - www.lanuv.nrw.de - heruntergeladen oder über das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Leibnizstr. 10, 45659 Recklinghausen bezogen werden. Sie wird hiermit als nach § 100 Abs. 1 Satz 2 des Wassergesetzes für das Land Nordhrein-Westfalen - Landeswassergesetz (LWG) - für den Ausbau von Gewässern geltende allgemein anerkannte Regeln der Technik bekannt gegeben und ist zu beachten. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass § 100 Abs. 1 Satz 2 LWG als fortgeltendes Landesrecht den in § 67 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 31.07.2009 (BGBl. I Nr. 51, 2585) enthaltenen Grundsatz für den Gewässerausbau konkretisiert.
Die Richtlinie für Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW. Nr. 39 vom 18.6.1999) wird aufgehoben."
- MBl. NRW. 2010 S. 203