Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 12 vom 15.4.2010 Seite 249 bis 258

Bekanntmachung von Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper gemäß § 2f LWG NRW
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Bekanntmachung von Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper gemäß § 2f LWG NRW

 

Bekanntmachung
von Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan
für die oberirdischen Gewässer
auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen
und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper
gemäß § 2f LWG NRW

 

Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

v. 29.3.2010

 

1
Am 24.2.2010 wurden in Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1)“ und gemäß §§ 1b, 36 und 36b des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetzes - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3246) in Verbindung mit § 2d Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert am 11. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 708), das Maßnahmenprogramm und der Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheiten Ems, Maas, Rhein und Weser aufgestellt, soweit sie die nordrhein-westfälischen Anteile betreffen.

Die Aufstellung erfolgte durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit den obersten Landesbehörden und dem für den Umweltschutz zuständigen Ausschuss des Landtages.

Bei der Erarbeitung wurden die Träger öffentlicher Belange und ihnen Gleichgestellte, insbesondere die Kreise und kreisfreien Städte, die nach den Vorschriften im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände, die betroffenen Wasserverbände und die betroffenen Regionalräte gemäß § 9 Abs. 2 Landesplanungsgesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juni 2007 (GV. NRW. S. 212), beteiligt.

 

2
Die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans, des Maßnahmenprogramms und der Steckbriefe der Planungseinheiten lagen vom 22.12.2008 bis zum 21.6.2009 öffentlich aus. Außerdem lag vom 22.3.2009 bis zum 21.6.2009 als Ergebnis der nach LWG durchzuführenden Strategischen Umweltprüfung ein Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm aus. Bis zum 21.6.2009 konnte zu diesen Dokumenten von Bürgerinnen und Bürgern, Trägern öffentlicher Belange, Interessenvertretungen und den Nachbarn in Europa Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen wurden, soweit nach Abwägung durch die zuständigen Behörden möglich, in die endgültigen Dokumente aufgenommen.

 

3
Der Bewirtschaftungsplan, das Maßnahmenprogramm, die Steckbriefe der Planungseinheiten, eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 14l Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), die Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 14m UVPG und Hintergrunddokumente können im Internet über das Webangebot des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/wasserrichtlinie/index.php) sowie über die Seite „www.flussgebiete.nrw.de“ aufgerufen und heruntergeladen werden.

 

Der Bewirtschaftungsplan, das Maßnahmenprogramm, die Steckbriefe der Planungseinheiten sowie die zusammenfassende Erklärung liegen außerdem beim

 

Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Schwannstrasse 3
40476 Düsseldorf
poststelle@munlv.nrw.de
Fax: 0211-4566-388

 

und bei den Bezirksregierungen

 

Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
0211/475-0
poststelle@brd.nrw.de

 

Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 4 – 8
50667 Köln
0221/147-0
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de

 

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
02931/82-0
poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

 

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1- 3
48128 Münster
0251/411-0
poststelle@bezreg-muenster.nrw.de

 

Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
05231/71-0
poststelle@bezreg-detmold.nrw.de

 

sowie bei den Kreisen und kreisfreien Städten zur Einsicht aus.

 

MBl. NRW. 2010 S. 257