Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 15 vom 7.5.2010 Seite 309 bis 320
Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr – V.7 – 10.05 vom 13.04.2010 |
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Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr – V.7 – 10.05 vom 13.04.2010
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Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen
RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr – V.7 – 10.05
vom 13.04.2010
Der RdErl. d. Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr v. 5.5.1988 (SMBl. NRW. 224) wird wie folgt geändert:
1
Ziff. 1 Satz 1 und Satz 2 entfallen
2
Ziff. 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Plakette besteht aus emailliertem Stahlblech in Schildform mit einer Höhe
von 134 mm und einer Breite von 113 mm. Sie trägt im oberen Feld in schwarzer
Schrift auf weißem Grund das Wort „Denkmal“ und im unteren Feld das farbige
NRW-Wappenzeichen.
Die Urkunde enthält folgenden Text: (Vorname, Name und Anschrift des
Denkmaleigentümers) erhält diese Urkunde in Verbindung mit der Denkmalplakette
des Landes Nordrhein-Westfalen für das Denkmal (Kurzbezeichnung des Denkmals)
in Anerkennung der Verpflichtung, das Denkmal im Interesse der Allgemeinheit zu
erhalten und so zur Bewahrung des kulturellen Erbes in Nordrhein-Westfalen
beizutragen.
Der Denkmaleigentümer und das Denkmal sind von der zuständigen Gemeinde
einzutragen.
Das Muster der Plakette und der Urkunde stehen auf der Homepage des für den
Denkmalschutz zuständigen Ministeriums zur Verfügung.“
3
Ziff. 6 wird wie folgt gefasst:
„Die von der Gemeinde benötigten Denkmalplaketten können einschließlich des
Befestigungsmaterials formlos bei der zuständigen Bezirksregierung angefordert
werden. Die Kosten einschließlich der Versandkosten werden vom Land
Nordrhein-Westfalen getragen.“
4
Die Anlagen 1 bis 4 entfallen.
- MBl. NRW. 2010 S. 310