Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 16 vom 17.5.2010 Seite 321 bis 332

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz III-6 71-60-00.03 v. 12.4.2010
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz III-6 71-60-00.03 v. 12.4.2010

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Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
III-6  71-60-00.03
v. 12.4.2010

Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 24.9.2000 (MBl. NRW. S. 1291), zuletzt geändert durch RdErl. v. 8.12.2006 (MBl. NRW. S. 845), wird wie folgt geändert:

1. Nummer 2.4 wird wie folgt gefasst:

„Personal- und Sachausgaben einer außerschulischen Einrichtung zur Aus- und Fortbildung von Jägerinnen und Jägern einschließlich der notwendigen Lehr- und Versuchsreviere der Landesvereinigungen der Jäger“

2. Die Nummern 2.14 und 2.15 werden aufgehoben.

3. In Nummer 2.16 wird die Angabe „2.15“ durch die Angabe „2.13“ ersetzt.

4. Nummer 2.16 wird zu Nummer 2.14.

5. Nummer 3.1 wird wie folgt gefasst:

„Juristische Personen ohne Gebietshoheit, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Förderung des Jagdwesens gehört“

6. In Nummer 4.2.1 wird die Angabe “und 2.16“ gestrichen.

7. In Nummer 4.2.2 wird die Angabe „und 2.15“ gestrichen.

8. In Nummer 8 wird die Angabe „30.9.2010“ durch die Angabe „31.01.2015“ ersetzt.

9. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a) Die Spiegelstriche mit den Ausführungen zu Nr. 2.14 und 2.15 in den Zeilen 20 bis 23 werden gestrichen.

b) In Zeile 24 wird die Angabe „2.16“ durch die Angabe „2.14“ ersetzt.

- MBl. NRW. 2010 S. 329