Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 18 vom 28.5.2010 Seite 415 bis 450

Einführung Technischer Baubestimmungen nach § 3 Abs. 3 BauO NRW*) RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr VI A 4 – 408 - v. 3.5.2010
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Einführung Technischer Baubestimmungen nach § 3 Abs. 3 BauO NRW*) RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr VI A 4 – 408 - v. 3.5.2010

2323

Einführung
Technischer Baubestimmungen nach § 3 Abs. 3 BauO NRW*)

RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr
VI A 4 – 408 - v. 3.5.2010

Der Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 8.11.2006 (SMBl. NRW. 2323) wird wie folgt geändert:

1
Die Anlage und der Anhang A zur Anlage werden ersetzt (Anlage).

2
Für Bauvorhaben, für die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Runderlasses ein Bauantrag gestellt wurde, dürfen auch die Technischen Baubestimmungen in der Fassung des RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr VI A 4 – 408 - vom 28.5.2009 (MBl. NRW. 2009 S. 284) angewendet werden. Dies gilt auch für genehmigungsfreie Vorhaben, mit deren Bau vor dem o.g. Zeitpunkt begonnen wurde.

_______________

*) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204, S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217, S. 18) sind beachtet worden.

MBl. NRW. 2010 S. 416