Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 26 vom 29.7.2010 Seite 641 bis 664

Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - I - 1 - 13.1.2 - v. 21.6.2010
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - I - 1 - 13.1.2 - v. 21.6.2010

20310

Zuständigkeit für Personalangelegenheiten
der Beschäftigten im Geschäftsbereich
des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz - I - 1 - 13.1.2 -
v. 21.6.2010

Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 12.11.2008 (MBl. NRW. S. 590) wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1.1.1 wird wie folgt gefasst:

„1.1.1
das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz für die bei ihm und beim Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt tätigen Beschäftigten.“

2. Nummer 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 2.1.1 werden nach der Angabe „13 TV-L“ die Wörter „und Höhergruppierungen in Entgeltgruppe 13 TV-L“ angefügt.

b) In Nummer 2.1.3 werden die Wörter „Chemischen Landes- und“ und der dritte Spiegelstrich „- Leitungen der Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter,“ gestrichen.

3. Nummer 3 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden das letzte Komma und das Wort „Personalgestellung“ gestrichen.

b) In Nummer 3.1 werden die Wörter „ab Entgeltgruppe 13“ durch die Wörter „von außertariflich vergütet Beschäftigten“ ersetzt.

c) In Nummer 3.3. werden die Wörter „oder die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TV-L“ gestrichen.

4. In Nummer 5 werden nach der Angabe „18. Oktober 2008“ die Wörter „in der jeweils gültigen Fassung“ eingefügt.

Dieser Änderungserlass tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

MBl. NRW. 2010 S. 649