Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 26 vom 29.7.2010 Seite 641 bis 664

WDR-Telemedienkonzept für das Internetangebot des WDR WDR.de
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WDR-Telemedienkonzept für das Internetangebot des WDR WDR.de

WDR-Telemedienkonzept für das Internetangebot des WDR
 WDR.de

Bek. des Westdeutschen Rundfunks v. 29.7.2010

Veröffentlichung der Beschreibung von Telemedienangeboten gem. § 11f Abs. 7 S. 2 Rundfunkstaatsvertrag i.V.m. Art. 7 Abs. 1 S. 3 des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 18.12.2008 sowie § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Veröffentlichung der Beschreibungen von Telemedienangeboten – Beschreibungsveröffentlichungsgesetz (GVBT) -

Der Rundfunkrat des WDR hat am 18.06.2010 beschlossen, dass das im Telemedienkonzept beschriebene Internetangebot des WDR den Voraussetzungen des § 11f Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag vom 31.08.1991 (GV. NRW.1991 S. 408), zuletzt geändert durch Artikel 1 des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 09.02.2010 (GV. NRW.2010, S. 144), entspricht.

Die Veröffentlichung erfolgt nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 GVBT in Form einer Kurzbeschreibung des Angebots:

Das Internetangebot WDR.de ist ein frei zugängliches, umfassendes Angebot, das sich an die Allgemeinheit in Nordrhein-Westfalen und im Bundesgebiet richtet. Es umfasst ein breites Spektrum von Informationen, Wissens- und Kulturinhalten, Bildungsbeiträgen sowie Unterhaltung und Sport. Es enthält vielseitige regionale Bezüge sowie Dossiers mit vertiefenden Hintergrundinformationen.

Der Bestand des Internetangebots WDR.de orientiert sich an den verschiedenen vom WDR produzierten Sendungen in Hörfunk und Fernsehen sowie an inhaltlichen Kategorien wie Politik, Wirtschaft, Kultur, Wissen, Unterhaltung, Sport und speziellen Angebote für Kinder und Jugendliche.

Das Angebot bündelt und ergänzt an vielen Stellen mehrere Radio- und Fernsehbeiträge. Durch die Vernetzung aller aktuellen Quellen entsteht ein multimediales und vielfach sendungsbezogenes Angebot. Auf WDR.de finden sich auch vom WDR produzierte Inhalte für Gemeinschaftsangebote der ARD.

Das Angebot umfasst zudem die WDR-Mediathek. In dieser sind nach inhaltlichen und regionalen Kriterien aufgeteilte Audio- und Videoangebote abrufbar.

Der Zugang zu vielen Internetseiten des WDR ist grundsätzlich auf verschiedenen Wegen möglich: Zum einen über die Navigation der Startseite WDR.de und zum anderen über einzelne Auftritte von Wellen, Sendungen und Programmen bzw. Programmmarken mit eigenen Auftritten oder Unterauftritten.

Die Überführung des Bestandes erfolgt gemäß Telemedienkonzept als überwiegend nicht sendungsbezogen, weil ein eindeutiger und direkter Sendungsbezug im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages nicht in allen Angebotsteilen vorhanden ist. Die Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages an sendungsbezogene Angebote, z.B. im Bereich der Negativliste, werden eingehalten.

Das Telemedienkonzept von WDR.de geht von den nachfolgenden Verweildauerfristen aus:

1. Sendungen auf Abruf von Großereignissen gemäß § 4 Abs. 2 RfStV sowie von Spielen der 1. und 2. Fußballbundesliga werden nur bis zu 24 Stunden danach vorgehalten.

2. Angekaufte Spielfilme und angekaufte Folgen von Fernsehsendungen, die keine Auftragsproduktionen sind, werden nicht angeboten.

Sendungen, Sendungsbeiträge und andere audiovisuelle Inhalte auf Abruf (in Mediatheken):

- Aktuelle Sendungen werden 7 Tage vorgehalten.

- Über die Dauer von 7 Tagen hinaus verbleiben Sendungen, Sendungsbeiträge und andere audiovisuelle Inhalte wie folgt in Mediatheken:

Magazine, Dokumentationen und Reportagen grundsätzlich bis zu 12 Monate,

Serielle Angebote und Mehrteiler: Folgen jeweils bis zu 6 Monate nach ihrer Ausstrahlung im linearen Programm,

3. Sendungen, Sendungsbeiträge und andere audiovisuelle Inhalte zu Programm- und Themenschwerpunkten sowie zu jährlich wiederkehrenden Ereignissen bis zu 12 Monate,

Ausgewählte Unterhaltungssendungen, Interview- und Talkformate sowie Sendungsbeiträge zu ausgewählten Themen bis zu 12 Monate,

Sendungen und Sendungsbeiträge aus dem Bereich Bildung und andere audiovisuelle Bildungsinhalte bis zu 5 Jahren,

Vorhandene Sendungen, Sendungsbeiträge und andere audiovisuelle Inhalte können wieder in die Mediatheken eingestellt werden, wenn es in Verbindung mit einem Ereignis oder einer Berichterstattung bzw. Wiederholung im linearen Programm dafür einen redaktionellen Bedarf gibt. Die Verweildauer der wieder eingestellten Inhalte wird gemäß dem Verweildauerkonzept begrenzt, in der Regel auf 12 Monate, es sei denn es gibt Gründe für eine längere konkrete Verweildauer (etwa: Bildung oder Archiv). Bei der Wiedereinstellung von Inhalten bemisst sich die zeitliche Obergrenze der Verweildauer nach der Art des Inhaltes gemäß der im Verweildauerkonzept genannten Fristen.

Über die Mediatheken sind nur die Sendungen, Sendungsbeiträge und andere audiovisuelle Inhalte unbefristet abrufbar, die die Inhalte und Angebotsteile von Archiven mit zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten sind.

4. Bild-, Text- und multimediale Inhalte

Hiervon umfasst werden originäre und sendungsbezogene Inhalte und Angebotsteile, die die Inhalte mehrerer Sendungen bündeln wie Dossiers, Specials oder Themenschwerpunkte, (Bewegt) Bild-, Text-, Tonkombinationen, interaktive Anwendungen (z. B. Spiele) sowie integrierte Audios und Videos.

Diese Inhalte- und Angebotsteile verbleiben wie folgt im Telemedienangebot des WDR:

- Auf Sendungen bezogene und programmbegleitende Inhalte und Elemente (einschließlich Foren und Chats) bis zu 12 Monate.

- Angebotsteile, die die Inhalte mehrerer Sendungen bündeln (Bewegt)Bild-, Text- und Tonkombinationen, interaktive Anwendungen, redaktionelle Themenschwerpunkte zu jährlich wiederkehrenden Ereignissen sowie ausgewählte Inhalte der Berichterstattung bis zu 12 Monate.

- Inhalte und Elemente zu seriellen Angeboten und Mehrteilern bis zu 6 Monate nach ihrer Ausstrahlung in linearen Programmen.

- Inhalte und Angebotsteile aus dem Bereich Bildung bis zu 5 Jahre.

- Die Verweildauer der Berichterstattung über Wahlen orientiert sich an der Legislaturperiode, also einer dem Berichtsgegenstand immanenten Frist. Dies gilt auch für vergleichbare wiederkehrende Ereignisse und Themen, die einem anderen Rhythmus unterliegen (z. B. Kulturevents, Jubiläen, Sportereignisse). Tabellen, Statistiken, Ergebnisse und interaktive Module, beispielsweise zu Wahlen oder Sportereignissen, können im zeitlichen Umfeld oder bis zur Wiederkehr des Ereignisses angeboten werden. Das betrifft auch historische Daten, soweit sie für die aktuelle Berichterstattung relevant sind.

- Vorhandene Inhalte können wieder angeboten werden, wenn es in Verbindung mit einem Ereignis oder einer Berichterstattung bzw. der Wiederholung im linearen Programm dafür einen redaktionellen Bedarf gibt. Sie können auch in komprimierter Form als Rückblick bereitgestellt werden.

Inhalte und interaktive Angebote, die sich auf regelmäßig wiederkehrende Themen oder konstante Elemente der Berichterstattung beziehen und dies abbilden, werden so lange angeboten, wie sie für die Berichterstattung in Sendungen und Telemedien relevant sind, aber nicht länger als 12 Monate nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses, es sei denn es greift eine längere konkrete Verweildauer (etwa: Bildung oder Archiv). Bei der Wiedereinstellung von Inhalten bemisst sich die zeitliche Obergrenze der Verweildauer nach der Art des Inhaltes gemäß der in dem Verweildauerkonzept genannten Fristen.

- Nutzergenerierte Inhalte (u. a. Profildaten, Audio, Video, Text, Bild etc.) sind an die Verweildauer eines redaktionell veranlassten Inhalts gebunden. Streichungen, Sperrungen und Bearbeitungen aus Gründen der redaktionellen Verantwortung sind davon unbenommen zu jedem Zeitpunkt mö-glich.

- Programminformationen z. B. in Programmführern (epg) können bis zu 24 Monate vorgehalten werden.

- Grundlegende Informationen für die Rundfunkteilnehmer, z. B. zum Auftrag des WDR, zur Rundfunkgebühr, zum Programm, zur Technik, zur Empfangbarkeit der Programme, zu den Klangkörpern und eigenen Veranstaltungen, zu den Rundfunkanstalten selbst (unternehmensbezogene Inhalte), Hinweise zu Protagonisten des Programms, zu redaktionellen Zuständigkeiten (Impressum), können so lange angeboten werden, wie die entsprechenden Informationen selbst Gültigkeit haben und zutreffend sind.

5. Bild-, Text- und multimediale Inhalte sind unbefristet abrufbar, die Inhalte von Archiven gem. § 11 d Abs. 2 Ziffer 4 RfStV sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständige Beschreibung des Internetangebots des WDR WDR.de in schriftlicher und digitaler Form beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen niedergelegt wurde und im Rahmen des Internetangebots des WDR WDR.de unter

http://www.wdr.de/unternehmen/programmprofil/telemedienkonzepte/pdf/WDR_20 100618_TMK-Internet.pdf abgerufen werden kann.

-MBl. NRW. 2010 S. 660