Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 27 vom 13.8.2010 Seite 665 bis 676

Änderung der Richtlinien über die Vergütung von Prüfungstätigkeiten für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales–- III C 2 - 0430.5.2.3 - v. 12.7.2010
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Änderung der Richtlinien über die Vergütung von Prüfungstätigkeiten für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales–- III C 2 - 0430.5.2.3 - v. 12.7.2010

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Änderung der Richtlinien über die Vergütung von Prüfungstätigkeiten für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens

RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales–- III C 2 - 0430.5.2.3 -
v. 12.7.2010

Mein RdErl. v. 28.9.2005 (MBl. NRW. S. 1160) wird im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Innenminister wie folgt geändert:

1
In Nr. 1.1 werden die Worte

„für die Ärztliche Vorprüfung                                       19,80 €

für den Zweiten Abschnitt der
Ärztlichen Prüfung                                                                   25,00 €“

gestrichen.

2.
In Nr. 7 wird die Zahl „2010“ durch die Zahl „2015“ ersetzt.

3.
Dieser Erlass tritt am 30.7.2010 in Kraft.

-MBl. NRW. 2011 S. 668