Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 27 vom 13.8.2010 Seite 665 bis 676

Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Bek. d. Finanzministeriums - B 6130 – 1.3 – IV vom 9.7.2010
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Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Bek. d. Finanzministeriums - B 6130 – 1.3 – IV vom 9.7.2010

8202

Satzung der Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder

Bek. d. Finanzministeriums - B 6130 – 1.3 – IV
vom 9.7.2010

Die nachstehende vom Verwaltungsrat der Anstalt am 21.5.2010 beschlossene 15. Änderung der Satzung, die das Bundesministerium der Finanzen gem. § 14 Abs. 1 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) genehmigt hat, gebe ich bekannt. Die Bekanntgabe der Satzung durch das Finanzministerium – B 6130 – 1.3 – IV – vom 13.7.2007 ist wie folgt zu ändern:

1. In der Übersicht vor dem Inhaltsverzeichnis ist nach der Nr. 14 folgende Nr. 15 einzufügen:

„15.
Änderung der VBLS, vom Verwaltungsrat am 21. Mai 2010 beschlossen und von der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.06.2010 genehmigt.“

2. § 47 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

„(1)   1Die Betriebsrente wird monatlich im Voraus auf ein Girokonto der/des Berechtigten innerhalb eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro überwiesen. 2Die Kosten der Überweisung, mit Ausnahme der Kosten für die Gutschrift, trägt die VBL.

3Zahlungen auf ein Girokonto in einem Staat außerhalb des EWR erfolgen auf Kosten und Gefahr der/des Berechtigten. 4Die VBL kann in diesen Fällen die Kosten der Überweisung, mit Ausnahme der Kosten für die Gutschrift, ganz oder teilweise übernehmen.

5Hat die/der Berechtigte ihren/seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt außerhalb eines Staates des EWR, kann die Zahlung der Betriebsrente von der Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten im Inland abhängig gemacht werden. 6Die VBL ist nicht verpflichtet, Zahlungen in einen Staat außerhalb des EWR zu leisten.“

3. In § 48 Abs. 2a Satz 2 wird Buchstabe h wie folgt neu gefasst:

„h)     die Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts außerhalb eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.“

4. § 82a Abs. 6 wird wie folgt geändert:

a) Satz 1 wird  wie folgt neu gefasst:

1Hat die/der Versicherte die steuerliche Förderung nach § 10a, Abschnitt XI EStG in Anspruch genommen, treten nach § 95 Abs. 1 EStG die Folgen der schädlichen Verwendung ein, wenn

1.      sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der/des Versicherten außerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums befindet oder sie/er trotz eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in einem dieser Staaten nach einem Doppelbesteuerungsabkommen als außerhalb des Hoheitsgebiets dieser Staaten ansässig gilt, und

2.      entweder die Zulageberechtigung endet oder die Auszahlungsphase begonnen hat.“

b)      In Satz 2 werden die Wörter „die Wohnsitzverlegung im Sinne des Satzes 1“ durch die Wörter „den Tatbestand des § 95 Abs. 1 EStG“ ersetzt.

5. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a) Teil I „Änderungen der VBLS in der Reihenfolge der betroffenen Paragrafen“ wird wie folgt gefasst

VBLS

(ohne Anhänge)

Bezeichnung (numerisch) der Satzungsänderung

VBLS

(ohne Anhänge)

Bezeichnung (numerisch) der Satzungsänderung

§ 1

12

§ 38

6, 10, 12

§ 3

8

§ 40

3, 12

§ 7

6, 13

§ 41

3, 5, 11

§ 8

8, 12, 13

§ 43

3, 4, 6, 13

§ 11

11

§ 44

4, 10

§ 12

6, 8, 12, 13

§ 46

6, 11

§ 13

8

§ 47

5, 15

§ 14

6, 8, 11,13

§ 48

6, 15

§ 15

8, 12, 13

§ 51

5, 10

§ 18

8

§ 57

6, 13

§ 22

5, 10

§ 64

2, 4, 10

§ 23

1, 4, 5, 10, 11

§ 65

6, 7, 8, 10, 11

§ 26

10, 12

§ 66a

4

§ 28

2, 4

§ 67

8

§ 30

5, 10

§ 68

5

§ 31

5, 8, 10, 12,14

§ 69

8

§ 32

5

§ 71

8

§ 32a

14

§ 75

10

§ 34

5, 10,14

§ 78

3

§ 35

5, 10

§ 79

3

§ 36

6

§ 82

3, 10

§36 a

10

§ 82a

6, 10, 11, 15

§ 37

3, 5, 10

§ 84a

10, 11

Anhang 1 – Ausführungsbestimmungen (AB)

Bezeichnung (numerisch) der Satzungsänderungen

AB zu § 19 Abs. 2 Satz 1 Buchst e

10

AB zu § 20 Abs. 3 (Anhang 1, III.) 1

1

AB zu § 21 Abs. 2 (Anhang 1, IV.) 2

2, 12

AB zu § 28 Abs. 2

10

AB zu § 43 Abs. 1 (Anhang 1, VII.) 4

4, 10, 14

AB zu § 64 Abs. 4 Satz 1(Anhang 1, VIII.)

3, 10, 14

AB zu § 65 Abs. 5a (Anhang 1, IX.)

7, 8, 9, 10, 11

AB zu § 68 Abs. 3 Satz 3 (Anhang 1, X.)

4, 5, 8

b.) In Teil II „Änderungen der VBLS in der Reihenfolge der Satzungsänderungen“ wird folgende Nr. 15 angefügt:

„15. Änderung der VBLS vom 21.05.2010

Geänderte Paragrafen oder sonstige Textteile (In-Kraft-Treten mit Wirkung vom 31.102009)

§ 47-

Geänderte Paragrafen oder sonstige Textteile (In-Kraft-Treten mit Wirkung vom 15.4.2010)

§ 48, § 82 a.

- MBl. NRW. 2010 S. 673