Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 32 vom 1.10.2010 Seite 755 bis 764

2. Satzungsänderung des Versorgungswerks der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen gem. Beschluss der Vertreterversammlung vom 8. Juni 2010
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2. Satzungsänderung des Versorgungswerks der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen gem. Beschluss der Vertreterversammlung vom 8. Juni 2010

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2. Satzungsänderung des Versorgungswerks
der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
gem. Beschluss der Vertreterversammlung
vom 8. Juni 2010

Die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hat auf ihrer Sitzung am 8. Juni 2010 in Düsseldorf gem. § 3 a Abs. 5 Nr. 1 der Satzung des Versorgungswerks folgende Satzungsänderung beschlossen:

I. Satzungsänderung:

1.
§ 20 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Ziffer 1 werden nach dem Wort „Witwenrente“ die Worte „und Witwerrente“ hinzugefügt.

b)Absatz 1 Ziffer 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Rente für überlebende Partnerinnen und überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne von § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG,“

2.
§ 21 wird wie folgt geändert:

Absatz 3 wird mit folgendem Wortlaut neu hinzugefügt:

„(3) Für den Anspruch auf Witwen- und Witwerrente gelten als Witwe und Witwer auch eine überlebende Partnerin oder ein überlebender Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, als Ehe auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft und als Heirat oder Wiederheirat auch die (Neu-) Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne von § 1 LPartG.“

3.
§ 24 wird wie folgt geändert:

Absatz 7 mit folgendem Wortlaut neu hinzugefügt:

„ (7) Für die Durchführung des Versorgungsausgleichs gelten als Eheteil auch eine Partnerin oder ein Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und als Ehezeit auch die Dauer einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne von § 1 LPartG.“

II. Inkrafttreten

Diese 2. Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Genehmigt

Düsseldorf, den 29. Juni 2010

Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
gez. Friedhelm S t u c k e

Ausgefertigt

Düsseldorf, den 14. Juli 2010

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

gez. Olaf W o l l e n b e r g
Vorsitzender der Vertreterversammlung

gez. Karl-Wilhelm H o f m a n n
Vorsitzender des Verwaltungsrates

-MBl. NRW. 2010 S. 756