Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 32 vom 1.10.2010 Seite 755 bis 764

Öffentliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung hier: N. D.,
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Öffentliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung hier: N. D.,

III.

Öffentliche Bekanntmachung
über eine öffentliche Zustellung
hier: N. D.,


Bek. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr vom– IV.1-BPW/LGH 17.8.10 -
20.08.2010

Gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – LZG NRW – vom 7.3.2006 (GV. NRW. S. 94/SGV. NRW. 2010) wird der an

N. D.,

unbekannten Aufenthaltes,

gerichtete Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 30.07.2010, Aktenzeichen [gelöscht aufgrund DSGVO], öffentlich zugestellt.

Letzter bekannter Aufenthalt ist [gelöscht aufgrund DSGVO].

Die öffentliche Zustellung erfolgt für die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung in Teil III des Ministerialblatts für das Land Nordrhein-Westfalen.

Der Bescheid liegt bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V., Gebäude Sternwartstraße 27-29, 40223 Düsseldorf, Raum 101, für den Empfänger offen und kann dort eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Düsseldorf, den 23.8.2010

Im Auftrag

Dr. Michael H e n z e

-MBl. NRW. 2010 S. 758