Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 34 vom 28.10.2010 Seite 777 bis 784

Abschließender Vermerk der GPA NRW Bek. d. Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr v. 8.10.2010
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Abschließender Vermerk der GPA NRW Bek. d. Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr v. 8.10.2010

Abschließender Vermerk der GPA NRW

Bek. d. Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr v. 8.10.2010

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2009 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WPR Rhein-Ruhr GmbH, Bochum, bedient.

Diese hat mit Datum vom 14.4.2010 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Essen, für das zum 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben,

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Essen. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und stellt die Chancen und Risiken der zu-künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichtes hin. Dort ist zu den Risiken im Bereich SPNV-Finanzierung ausgeführt, dass zum 31. Dezember 2009 eine Finanzierungslücke in Höhe von ca. 34,1 Mio. € zuzüglich Verzugszinsen unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Defizitfinanzierung durch das Land NRW in Höhe von 45 Mio. € bestehen kann, wenn keine Wirksamkeit des von der DB Regio NRW GmbH und der VRR AöR unterzeichneten „Vertrag zur außergerichtlichen Beilegung der anhängigen Rechtstreitigkeiten und zur Verbesserung des SPNV im Zuständigkeitsgebiet des VRR" vom 24. November 2009 erlangt werden kann. Weiterhin ergäben sich für die Jahre ab 2009 zusätzliche Finanzierungslücken von voraussichtlich 27,6 Mio. € (Stand SPNV-Etat 2010) für das Jahr 2010 mit steigender Tendenz für die Folgejahre. Aufgrund der Gewährträgerschaft der Zweckverbandsmitglieder für den VRR stehen den möglichen Finanzierungslücken im SPNV-Bereich unmittelbare Aus­gleichsansprüche gegen die Zweckverbandsmitglieder gegenüber."

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WPR Rhein-Ruhr GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 30.9.2010

GPA NRW

Abschlussprüfung - Beratung - Revision

Im Auftrag
Helga G i e s e n

-MBl. NRW. 2010 S. 781