Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 37 vom 8.12.2010 Seite 845 bis 872

Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines IT-Systems (EVB-IT System) und die Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT Systemlieferung) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, zugleich im Namen aller Landesministerien -55-22.00.05- v. 19.11.2010
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Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines IT-Systems (EVB-IT System) und die Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT Systemlieferung) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, zugleich im Namen aller Landesministerien -55-22.00.05- v. 19.11.2010

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Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen
für die Erstellung eines IT-Systems (EVB-IT System) und
die Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT Systemlieferung)

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales,  
zugleich im Namen aller Landesministerien -55-22.00.05-
v. 19.11.2010

1.
Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines IT-Systems (EVB-IT System) und die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT Systemlieferung) stellen eine Ergänzung der allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) dar und modifizieren diese für den Bereich der Informationstechnik.

2.
Gegenstand der EVB-IT System ist die Erstellung eines IT-Systems durch  Implementierung einer oder mehrerer Systemkomponenten (Hardware, Individual- und Standardsoftware) und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems sowie -soweit vereinbart- auch den Systemservice und/oder die Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach dessen Abnahme.

Der EVB-IT Systemvertrag unterliegt dem Werkvertragsrecht und statuiert eine Gesamtverantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems.

Mit den EVB-IT System werden die Besonderen Vertragsbedingungen für das Erstellen von DV-Programmen (BVB-Erstellung) ersetzt.

3.
Bei den EVB-IT Systemlieferung steht der Kauf und Anlieferung eines IT-Systems bzw. der Systemkomponenten (Hardware und/oder Standardsoftware) mit der Herstellung der Gesamtfunktionalität des Systems im Vordergrund, womit der EVB-IT Systemlieferungsvertrag insgesamt dem Kaufrecht unterliegt.

Die EVB-IT Systemlieferung ersetzen die Besonderen Vertragsbedingungen für den Kauf von EDV-Anlagen und -Geräten (BVB Kauf) und die Besonderen Vertragsbedingungen für die Überlassung von DV-Programmen (BVB-Überlassung Typ II).

4.
Zur Hilfe bei der Anwendung der EVB-IT System und EVB-IT Systemlieferung sind Hinweise für die Nutzung erstellt worden. Diese Nutzerhinweise stehen neben den ergänzenden Vertragsbedingungen, den Vertragsmustern sowie weiteren Vordrucken in der jeweils aktuellen Version im Internet unter www.kbst.bund.de zur Verfügung. Auf einen Abdruck wird an dieser Stelle daher verzichtet.

5.
Die Behörden und Einrichtungen des Landes sind zur Anwendung der EVB-IT System und EVB-IT Systemlieferung verpflichtet. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, die EVB-IT System und EVB-IT Systemlieferung ebenfalls anzuwenden.

6.
Dieser Runderlass tritt am Tage der Veröffentlichung im Ministerialblatt in Kraft. 

Meine Runderlasse vom

9.9.1974 (MBl. NRW. S. 1412) - Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen für den Kauf von EDV-Anlagen und -Geräten (BVB-Kauf), 

24. 2.1978 (MBl. NRW. S. 403.) - Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen für die Überlassung von DV-Programmen (BVB-Überlassung),

18.4.1986 (MBl. NRW. 1988 S. 620.) - Anwendung der Besonderen Vertragsbedingungen für das Erstellen von DV-Programmen (BVB-Erstellung),

1.8.1989 (MBl. NRW. S. 1044) - Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen für den Kauf von EDV-Anlagen und -Geräten (BVB-Kauf) beim Kauf von Kleinrechensystemen für den Arbeitsplatz (APC-Systeme),

09.03.1990 (MBl. NRW. S. 337) BVB-Vertragsklausel für ’X/OPEN-Produkte

hebe ich hiermit auf.

-MBl. NRW. 2010 S. 846