Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 37 vom 8.12.2010 Seite 845 bis 872

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Betreuung von ausländischen Staatsangehörigen in den ausschließlich für den Vollzug von Abschiebungshaft bestimmten Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 18.11.2010
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Betreuung von ausländischen Staatsangehörigen in den ausschließlich für den Vollzug von Abschiebungshaft bestimmten Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 18.11.2010

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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur sozialen Betreuung von ausländischen Staatsangehörigen
in den ausschließlich für den Vollzug von Abschiebungshaft bestimmten Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 18.11.2010

Mein RdErl. vom 19.12.2001 (MBl. NRW. 2002 S. 106) i.d.F. des RdErl. v. 7.12.2006 (MBl. NRW. 2007, S. 99) wird wie folgt geändert:

1.      In Ziffer 7.1 werden die Worte „Außenstelle Unna“ gestrichen.

2.      In Ziffer 7.3 werden die Worte „Außenstelle Unna-Massen“ gestrichen.

3.      Die Ziffer 8 der Richtlinien erhält die folgende Fassung:

8
In-Kraft-Treten

Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2002 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2012.“

4.      In Anlage 3 ändert sich die Anschrift der Bezirksregierung Arnsberg wie folgt:

„Bezirksregierung Arnsberg

- Dezernat 21 -

Postfach

59817 Arnsberg“

5.      In Anlage 4 ändert sich die Anschrift der Bezirksregierung Arnsberg in der Rechtsbehelfsbelehrung wie folgt:

„Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg“

6.      In Anlage 5 ändert sich die Anschrift der Bezirksregierung Arnsberg wie folgt:

„Bezirksregierung Arnsberg

- Dezernat 21 -

Postfach

59817 Arnsberg“

- MBl. NRW. 2010 S. 846