Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 6 vom 3.3.2011 Seite 53 bis 66
Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2011/2012 Unser Dorf hat Zukunft Bek. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, v. 21.1.2011 |
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Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2011/2012 Unser Dorf hat Zukunft Bek. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, v. 21.1.2011
III.
Ausschreibung
des Landeswettbewerbs 2011/2012
Unser Dorf hat Zukunft
Bek. d. Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz,
v. 21.1.2011
Hiermit schreibe ich den
Landeswettbewerb 2011/2012 „Unser Dorf hat Zukunft“
aus. Eine erfolgreiche Teilnahme am Landeswettbewerb ist Voraussetzung für die Qualifikation für den Bundeswettbewerb 2013 „Unser Dorf hat Zukunft“. Er wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausgeschrieben.
Die Schirmherrschaft über den Landeswettbewerb hat die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen.
1
Ziele des Wettbewerbes
Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ist in den letzten 50 Jahren zu einem der wichtigsten Instrumente in der dörflichen Entwicklung geworden und hat sich stetig fortentwickelt. Der Wettbewerb hat das Ziel, die Zukunftsperspektiven im ländlichen Raum zu verbessern und die Lebensqualität dort zu steigern. Nachhaltige Entwicklungen und das bürgerschaftliche Engagement sind wichtige Elemente des Wettbewerbs. Das Motto „Unser Dorf hat Zukunft“ bedeutet, dass zukunftsfähige Ideen für die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Ausrichtung eines Dorfes im Fokus stehen. Es gilt, den Menschen Perspektiven für ein Leben auf dem Lande aufzuzeigen.
Der Wettbewerb soll für alle Beteiligten Anreiz sein, die Zukunft der Dörfer verantwortlich mitzugestalten und damit auch im Sinne einer lokalen Agenda einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume zu leisten. Der ländliche Raum ist ein bedeutender Standort für Arbeiten und Wohnen. Er wird durch unterschiedliche Nutzungsformen geprägt. Dabei sind Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau wesentliche Faktoren. Darüber hinaus wird die Ausgleichsfunktion des ländlichen Raums für Natur und Umwelt, Erholung und Freizeit zunehmend wichtiger.
Es ist Ziel des Wettbewerbes, die vielfältigen Funktionen der Dörfer darzustellen, vorbildliche Beispiele zu Leistungen der Dorfbewohner zu präsentieren und Anreize für die weitere Entwicklung des ländlichen Raums zu geben. Initiative und Eigenverantwortung sind die Fundamente des Zusammenlebens der Menschen.
Die Dörfer werden daher angeregt, bezogen auf ihre individuellen Ausgangsbedingungen, ihre kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen, baulichen und ökologischen Strukturen zu erhalten und diese für die Zukunft weiter zu entwickeln. Der Wettbewerb will motivieren, Perspektiven für Dorf und Region eigenverantwortlich zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen.
Im Einzelnen gilt es:
- das Gemeinschaftsleben in seiner vielfältigen sozialen und kulturellen
Ausprägung im Dorf zu stärken, gleichzeitig die Eigenverantwortung für die
Gestaltung des Lebensumfeldes vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen und
strukturellen Veränderungen im ländlichen Raum sowie des demografischen Wandels
zu fördern,
-Perspektiven zur Entwicklung von Dorf und Region gemeinschaftlich zu
entwickeln und umzusetzen, dabei wirtschaftliche Potenziale zu erfassen und zu
nutzen, Versorgungs- und Dienstleistungsangebote und damit auch vorhandene
Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen,
- die individuellen dörflichen Strukturen, einschließlich der erhaltenswerten
historischen Bausubstanz auf der Grundlage historischer und landschaftlicher
Gegebenheiten zu erhalten und weiter zu entwickeln,
- die Belange von Natur und Umwelt bei der Pflege der Kulturlandschaft und der
Entwicklung des Dorfes als Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsstandort bewusst zu
machen und zu stärken.
Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ trägt dazu bei, den Lebensraum Dorf bewusst zu gestalten, zu pflegen und für die Zukunft nachhaltig zu entwickeln. Er stellt beispielhafte Leistungen und Lösungsansätze heraus und regt Orte zu weiteren eigenen Aktivitäten an.
2
Bewertung der Dörfer
Auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungskriterien nimmt eine Bewertungskommission die Gesamtbewertung vor. Dabei sind die jeweilige Ausgangslage und die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten sowie die Aktivitäten und die erbrachten Leistungen der letzten Jahre von Bedeutung. Auch sind die Entwicklungen vorangegangener Wettbewerbsteilnahmen zu berücksichtigen. Sie werden zu einem geschlossenen Gesamtbild zusammen geführt und entsprechend bewertet. Es soll deutlich werden, welche Ziele sich die Dorfbevölkerung für die Gestaltung ihres Dorfes gesetzt hat und was in bürgerschaftlicher Eigenverantwortung getan wurde, diese Ziele zu erreichen.
2.1
Bewertungsbereiche
Konzeption und deren Umsetzung
Von Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung gemeinsam entwickelte Leitbilder und Entwicklungsstrategien - Ideen, Konzepte und Planungen – sollen dazu beitragen, Anpassungsprozesse an sich verändernde Rahmenbedingungen aktiv zu gestalten.
Die Einbindung der dörflichen Planungen in integrierte Entwicklungskonzepte sowie die demografische Entwicklung sind dabei von Bedeutung. Planungen für die Zukunft sollen dazu beitragen, den unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakter zu bewahren und die Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.
Mögliche Maßnahmen:
- Entwicklung von Leitbildern und
Zielvorstellungen für das Dorf
- Planung und Umsetzung von Konzepten für die positive Gestaltung aller
Lebensbereiche im Ort unter Berücksichtigung aller Bewertungsbereiche
- Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verwaltung und Unternehmen
- Berücksichtigung und Nutzung von Kooperationen der umliegenden Orte
Wirtschaftliche Entwicklungen und Initiativen
Die Zukunft des Dorfes ist vor allen Dingen von seiner wirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Wichtig sind alle Aktivitäten, die Arbeitsplätze sichern und neue schaffen und unternehmerische Eigeninitiativen unterstützen. Der demografische Wandel erfordert gezielte Maßnahmen. Dazu zählen u.a. eine angepasste technische Infrastruktur und flexible Lösungen zur Grundversorgung der Bewohner sowie Mobilität.
Mögliche Maßnahmen:
- Erhaltung von Geschäften, Gaststätten,
Gemeinschaftseinrichtungen
- Förderung von Einrichtungen der landwirtschaftlichen Direktvermarktung
- Initiativen zur Anbindung an den ÖPNV
- Erhalten oder Schaffen von Arbeitsplätzen in Landwirtschaft, Handwerk,
Gewerbe und Dienstleistung und Unterstützung bei Neugründung örtlicher
Unternehmen
- Verbesserung der Telekommunikation und der nachhaltigen Energieversorgung
- Erhaltung oder Verbesserung der Möglichkeiten der Naherholung
- Entwicklung, Ausbau von Tourismus
Soziales und kulturelles Leben
Die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bei der Gesamtentwicklung ihres Dorfes stärkt das soziale und kulturelle Zusammenleben und verbessert die Lebensqualität.
Insbesondere Angebote und Einrichtungen im sozialen, kirchlichen, kulturellen und sportlichen Bereich fördern das Gemeinschaftsleben und die Integration von Einzelpersonen oder Gruppen aller Altersstufen und von Neubürgern.
Mögliche Maßnahmen:
- Erhaltung oder Verbesserung von
Einrichtungen zum Nutzen aller Dorfbewohner
- Gestaltung und Entwicklung des Dorflebens durch Beiträge von Vereinen,
Jugendgruppen und Bürgerinitiativen
- Förderung der Jugendarbeit
- Förderung und Erhaltung von Dorftraditionen und Aktivitäten zur Vermittlung
von Dorfgeschichte
- Nutzung von Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen ggf.
in Kooperation mit benachbarten Dörfern
- Würdigung ehrenamtlichen Engagements
Baugestaltung und Entwicklung
Baugestaltung und –entwicklung sind wesentliche Elemente einer zukunftsorientierten Dorfentwicklung. Die Lebens- und Wohnqualität eines Dorfes -sein Charakter- werden maßgeblich durch die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der ortsbildprägenden Bausubstanz mit bestimmt. Dabei gilt es, neue Gebäude und Baugebiete dem historischen Orts- und Landschaftscharakter anzupassen und unter Beachtung der regional- und ortstypischen Bauformen und –materialien eine sinnvolle Verzahnung von traditionellen und modernen Elementen herzustellen. Die Gestaltung der privaten und öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen prägt nachhaltig das Bild des Dorfes.
Mögliche Maßnahmen:
- Erstellen von Ordnungsrahmen wie
Gestaltungssatzungen oder Bebauungsplänen unter Berücksichtigung eines
raumsparenden Flächenmanagements
- Sachgerechte Sanierung von Baudenkmälern, harmonische Anpassung von Neubauten
in das Ortsbild, Verwendung regionaler, umweltfreundlicher Materialien bei
Neubauten, Renovierung und Sanierung, Berücksichtigung neuer energetischer
Standards
- Sinnvolle Umnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und
anderer leerstehender Bausubstanz
- Pflege und Verbesserung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Spiel-
und Sportanlagen, Dorfplätze, Brunnen u.a.
- Dorfgerechte Gestaltung des Straßenraums hinsichtlich der Farb-, Material-
und Formwahl
Grüngestaltung und Entwicklung
Die Grüngestaltung von öffentlichen und privaten Flächen hat wesentlichen Einfluss auf eine harmonische Dorfgestaltung und die Wohn- und Lebensqualität. Die Vernetzung mit der umgebenden Landschaft und die Förderung vielfältiger naturnaher Lebensräume prägen darüber hinaus die Qualität des Naturhaushaltes.
Damit wird die Artenvielfalt der regional- und dorftypischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten bzw. gefördert. Dies setzt die Information und Motivierung der Bürger zur Mitwirkung voraus.
Mögliche Maßnahmen:
- Begrünung von Dorfplätzen, Straßen,
Friedhöfen, öffentlichen Freiflächen u.a. unter
Verwendung standortgerechter, heimischer Bäume und Sträucher
- Umweltverträgliche Gestaltung und Pflege von ländlichen Wohn-, und Nutzgärten
und Schulgärten, Blumenschmuck und Fassadenbegrünungen
- Durchführung von Flächenentsiegelungen
- Sicherung der Kraut- und Strauchflora an Straßen, Wegen und Bachrändern
- Erhaltung von Hecken- und Mauersäumen sowie Erhaltung seltener Tier und
Pflanzenarten
Dorf in der Landschaft
Die Gestaltung und Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft unter Berücksichtigung einer umweltfreundlichen Landnutzung tragen gleichfalls zur Sicherung des Naturhaushalts bei. Dabei sind die Einbindung des Dorfes in die Landschaft, die Gestaltung des Ortsrandes sowie die Erhaltung, Pflege und Entwicklung charakteristischer Landschaftselemente zu beachten. Durch die Vielfalt an naturnahen Landschaftsbestandteilen, wie Hecken, Feldgehölzen, Teichen, Feuchtbiotopen werden die Lebensräume für Pflanzen und Tiere gesichert.
Mögliche Maßnahmen:
- Eingrünung von Gebäuden am Ortsrand
sowie von landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben außerhalb der
Ortslage mit standortgerechten Gehölzen
- Erhaltung oder Schaffung von Biotopen und Lebensräumen wie Hecken,
Einzelbäumen, Trockenmauern, Höhlen und Tümpel für die heimische Tierwelt
- Unterhaltung und naturnahe Gestaltung von Stillgewässern, Bächen, Teichen und
deren Uferbereiche
- ordnungsgemäße Landbewirtschaftung
- Anlage und Pflege von Freizeit- und Erholungsanlagen
2.2
Organisation und Bewertung
Das Ministerium beauftragt die Landwirtschaftskammer mit der Organisation und Durchführung des Landeswettbewerbs. Eine von der Landwirtschaftskammer im Einvernehmen mit dem Ministerium zu berufende Bewertungskommission beurteilt die Leistungen der Teilnehmer. Die Kommission wird gebildet aufgrund von Vorschlägen der nachfolgenden Organisationen und Verbänden
- des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV)
- der Dezernate „Ländliche Entwicklung und Bodenordnung“ der Bezirksregierungen
- der kommunalen Spitzenverbände
- der Landschaftsverbände
- der Verbände der Landwirtschaft, des Gartenbaues und des ländlichen Raumes
- der Landfrauenverbände
- der Landesverbände der Gartenbauvereine und der Heimatvereine
- des Tourismusverbandes
Die Geschäftsführung obliegt der Landwirtschaftskammer.
Die Bewertungskommission wird im Sommer 2012 den Entscheid auf Landesebene durchführen. Die Entscheidungen der Bewertungskommission sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2.3
Auszeichnungen
Im Landeswettbewerb werden Gold-, Silber- und Bronzeplaketten sowie Urkunden verliehen, die mit Geldpreisen verbunden sind. Für beispielhafte Leistungen auf Teilgebieten (z.B. ökologische Maßnahmen, soziale und kulturelle Leistungen, unternehmerische Initiativen, Dorfmarketing oder besondere gestalterische Details) können Sonderpreise vergeben werden. Für Teilnehmer am Wettbewerb, die besonderes Interesse und Aktivitäten auf dem Gebiet des Tourismus zeigen, lobt der Verband einen gesonderten Preis aus.
3
Durchführung des Wettbewerbes
3.1
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Ortschaften oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohner. Das Dorf wird grundsätzlich von seiner Gemeinde für den Wettbewerb gemeldet (siehe 4.1). Eine Meldung kann auch durch den/die Ortsvorsteher/in oder durch die Bezirksvertretung erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb ist die erfolgreiche Teilnahme an einem vorausgegangenen Kreiswettbewerb. Bei weniger als zehn Teilnehmern im Kreis und der kreisfreien Stadt wird über eine Teilnahme durch eine von der Landwirtschaftskammer gebildete Kommission entschieden (siehe 3.2).
Nichtteilnahmeberechtigt sind:
- Orte, die aus dem Landeswettbewerb 2009 als Landessieger hervor gegangen sind
- Orte, die in den Bundeswettbewerben 2007 und 2010 mit einer Goldplakette
ausgezeichnet wurden.
3.2
Kreiswettbewerb
Die Kreise und kreisfreien Städte führen bereits im Jahr 2011 als Vorentscheidung für den Landeswettbewerb 2012 einen Wettbewerb durch. Die Bewertungskommissionen werden von den Kreisen im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer bestimmt.
Bei der Auswahl der Mitglieder der Bewertungskommission soll neben der fachlichen Qualifikation im Sinne der Bewertungsmerkmale auch das ehrenamtliche Engagement der Vereine, im Besonderen auch der Landfrauenverbände, der Gartenbau- und Heimatverbände berücksichtigt werden.
Für Kreise und kreisfreie Städte, in denen sich weniger als zehn Ortsteile am Wettbewerb beteiligen wollen, trifft im Interesse der Entwicklung von ländlich strukturierten Gemeindeteilen eine von der Landwirtschaftskammer gebildete Bewertungskommission die Entscheidung.
3.3
Teilnahmeschlüssel für den Landeswettbewerb
Von den am Kreiswettbewerb teilnehmenden Ortsteilen können
ab 10 Ortsteile = 1 Kreissieger
ab 30 Ortsteile = 2 Kreissieger
ab 50 Ortsteile = 3 Kreissieger
ab 70 Ortsteile = 4 Kreissieger
ab 90 Ortsteile = 5 Kreissieger
ab 110 Ortsteile = 6 Kreissieger
ab 130 Ortsteile = 7 Kreissieger
für den Landeswettbewerb gemeldet werden.
4 Anmeldung und Termine
4.1
Kreiswettbewerbe 2011
Die Teilnahme am Kreiswettbewerb 2011 (siehe 3.1) ist ab sofort der zuständigen Kreisverwaltung zu melden. Die Kreise führen im Jahr 2011 einen Kreisentscheid als Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb durch.
4.2
Landeswettbewerb 2012
Die Kreise übersenden der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-
Westfalen
z. Hdn. Frau Annegret Dedden
im Gartenbauzentrum
Hans-Tenhaeff-Str. 40-42
47638 Straelen
bis spätestens 31.10.2011 eine Zusammenstellung der gemeldeten Ortsteile unter Angabe der Einwohnerzahl und des Namens der Gemeinde. Die Kreissieger (siehe 3.3) sind der Landwirtschaftskammer unmittelbar nach Abschluss des Kreiswettbewerbes, spätestens jedoch bis zum 31.12.2011, zu melden.
4.3
Bundeswettbewerb 2013
Der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2013 wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausgeschrieben. Voraussetzung für die Meldung zum Bundeswettbewerb 2013 ist die erfolgreiche Teilnahme am vorangegangenen Landeswettbewerb. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) meldet die Landessieger bis zum 31. Dezember 2012 zur Teilnahme an.
Eine sachverständige Bewertungskommission, die vom Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz berufen wird, beurteilt die Leistungen der teilnehmenden Dörfer.
Sie ermittelt die Bundessieger im Sommer 2013.
Düsseldorf, den 21. Januar 2011
Der Minister
für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Johannes Remmel
- MBl. NRW. 2011 S. 61