Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 15 vom 24.6.2011 Seite 209 bis 218

Grundsätze der Kostenerstattung im Zusammenhang mit Abschiebungen ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger RdErl. d. Minnisteriums für Inneres und Kommunales - 15-39.22.01-5 - v. 23.5.2011
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Grundsätze der Kostenerstattung im Zusammenhang mit Abschiebungen ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger RdErl. d. Minnisteriums für Inneres und Kommunales - 15-39.22.01-5 - v. 23.5.2011

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Grundsätze der Kostenerstattung im Zusammenhang mit Abschiebungen ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger

RdErl. d. Minnisteriums für Inneres und Kommunales - 15-39.22.01-5 -
v. 23.5.2011

Der RdErl. Grundsätze der Kostenerstattung im Zusammenhang mit Abschiebungen ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger vom 5.12.2008 (MBl. NRW. S. 592/SMBl. NRW 26), wird wie folgt geändert:

Nummer 4.3 Stundung von Abschiebungskosten gem. § 59 Landeshaushaltsordnung erhält folgende Fassung:

„4.3
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Abschiebungskosten

Die Stundung, Niederschlagung oder der Erlass von Abschiebungskosten richtet sich nach § 59 Landeshaushaltsordnung (LHO) und den hierzu ergangenen Regelungen.

Verwiesen wird insbesondere auf die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 LHO im Geschäftsbereich des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.10.2008 (SGV. NRW. 631) und Ziff. 3.1.2 der VV zu § 9 LHO (Mitwirkung der Beauftragten für den Haushalt).“

- MBl. NRW. 2011 S. 214