Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 30 vom 30.11.2011 Seite 433 bis 442

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des „Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung und sonstiger Gewässer in NRW“ RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-5- 2202 - 6551 v. 7.11.2011
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des „Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung und sonstiger Gewässer in NRW“ RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-5- 2202 - 6551 v. 7.11.2011

772

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Maßnahmen des „Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung und sonstiger Gewässer in NRW“


RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz - IV-5- 2202 - 6551
v. 7.11.2011

Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 5.7.2002 (MBl. NRW. S. 890) geändert durch RdErl. v. 30.10.2006 (MBl. NRW. S. 569), wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden nach den Wörtern „2. Ordnung“ die Wörter „und sonstiger Gewässer“ eingefügt.

2. In Nummer 2 werden

a) im Satz 1 die Wörter „gem. Kap. 4 der „Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen" RdErl. v. 6.4.1999 (SMBl. NRW. 772)“ ersetzt durch die Wörter „gemäß Nummer 5.1.1 der „Blauen Richtlinie" RdErl. v. 18.3.2010 (MBl. NRW. S. 203)“.

b) im Satz 2 die Wörter „3. Mai 2000 (BGBl. I S. 634)“ ersetzt durch die Wörter „7. August 2009“.

3. In Nummer 2.1 werden die Wörter „gem. Kap. 4 der Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen“ ersetzt durch die Wörter „gemäß Nummer 5.1.1 der Blauen Richtlinie“.

4. In Nummer 4.2 werden die Wörter „meiner Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen RdErl. v. 6.4.1999 (SMBl. NRW. 772)“ ersetzt durch die Wörter „der Blauen Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung“.

5. In Nummer 4.3 werden die Wörter „Kapitel 4 meines Runderlasses "Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen" vom 6.4.1999 (SMBl. NRW. 772)“ ersetzt durch die Wörter „Nummer 5.1.1 der Blauen Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung“.

6. In Nummer 6.2 werden die Wörter „das Staatliche Umweltamt“ ersetzt durch die Wörter „die Bezirksregierung“.

7. In Nummer 7.1 werden die Wörter „über das Staatliche Umweltamt (StUA)“ gestrichen und nach den Wörtern „Umfang ist“ die Wörter „von der Bezirksregierung“ eingefügt.

Im letzten Spiegelstrich wird die Angabe „gem. Ziffer 4.3“ durch die Angabe „gemäß Nummer 5.1.1 der Blauen Richtlinie“ ersetzt.

8. In Nummer 7.2.1 werden vor dem Wort „Bewilligungsbehörden“ die Wörter „Prüf- und“ eingefügt.

9. In Nummer 7.2.2.2 werden die Wörter „vom Staatlichen Umweltamt“ ersetzt durch die Wörter „von der Bezirksregierung“ und die Angabe „gem. Ziffer 4.3“ durch die Angabe „gemäß Nummer 5.1.1 der Blauen Richtlinie“.

10. In Nummer 7.3 werden die Wörter „über das zuständige Staatliche Umweltamt“ gestrichen.

11. In Nummer 7.4 werden die Wörter „dem zuständigen Staatlichen Umweltamt“ ersetzt durch die Wörter „der Bezirksregierung“ und nach dem Wort „vorzulegen,“ wird das Wort „das“ durch das Wort „die“ ersetzt.

Im letzten Satz werden die Wörter „das zuständige Staatliche Umweltamt“ ersetzt durch die Wörter „die Bezirksregierung“.

12. In Nummer 8 wird die Jahreszahl „2011“ durch „2016“ ersetzt.

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.12.2011 in Kraft.

MBl. NRW. 2011 S. 439