Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 30 vom 30.11.2011 Seite 433 bis 442

Gewährung des Titels „Staatsprämienstute“ RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - II – 2 – 2412.35 v. 8.11.2011
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Gewährung des Titels „Staatsprämienstute“ RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - II – 2 – 2412.35 v. 8.11.2011

7824

Gewährung des Titels „Staatsprämienstute“

RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - II – 2 – 2412.35
v. 8.11.2011

Der RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 27.2.2007 (MBl. NRW. S. 175) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 2
a) werden die Wörter „in Nordrhein-Westfalen geborene“ gestrichen,
b) wird im vierten Spiegelstrich nach dem Wort „Stockmaß“ ein Komma eingefügt und
c) wird in einer neuen Zeile unter dem vierten Spiegelstrich folgender Nebensatz angefügt: „die von einer vom Land Nordrhein-Westfalen anerkannten Züchtervereinigung als Fohlen registriert wurden und an deren Zuchtprogrammen teilnehmen.“.

2. In Nummer 4.1 wird nach dem Wort „einer“ die Angabe „nach Nummer 3“ eingefügt.

3. In Nummer 4.2.1
a) wird vor dem Wort „Vorstellung“ das Wort „die“ eingefügt,
b) das Komma nach der Angabe „3 Jahren“ durch einen Punkt und das Wort „in“ durch das Wort „In“ ersetzt,
c) werden nach dem Wort „Ausnahmefällen“ die Wörter „ist eine Vergabe“ eingefügt und
d) die Wörter „im Alter von 4 Jahren“ durch die Wörter „an 4-jährige Stuten auf einer Stutenschau möglich“ ersetzt.

4. In Nummer 4.2.2 wird nach dem Wort „Warmblut“ das Komma gestrichen und das Wort „über“ eingefügt.

5. Die Nummern 6 bis 6.2 werden wie folgt neu gefasst:

„6
Verfahren

Der Antrag ist nach Erfüllung der Antragsvoraussetzungen beim Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter (Bewilligungsbehörde) zu stellen.“

6. In Nummer 7 wird in Satz 1 die Jahresangabe „2011“ durch „2014“ ersetzt.

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.1.2011 in Kraft.

- MBl. NRW. 2011 S. 439