Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 32 vom 9.12.2011 Seite 513 bis 534
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 |
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012
Öffentliche
Auslegung
des Entwurfes der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2012
Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 24.11.2011
Die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Verwaltung/Bekanntmachungen
öffentlich bekannt gemacht worden.
Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.
Münster, den 24. November 2011
Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
Dr.Wolfgang K
i r s c h
- MBl. NRW. 2011 S. 532