Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 2 vom 3.2.2012 Seite 21 bis 42

Jahresabschlüsse 2010 der LVR-Kliniken, der LVR-Krankenhauszentralwäscherei, des LVR-Servicebetriebes Viersen, der LVR-HPH-Netze der LVR-Jugendhilfe Rheinland sowie der LVR-InfoKom Bek. des Landschaftsverbandes Rheinland – v. 15.12.2011
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Jahresabschlüsse 2010 der LVR-Kliniken, der LVR-Krankenhauszentralwäscherei, des LVR-Servicebetriebes Viersen, der LVR-HPH-Netze der LVR-Jugendhilfe Rheinland sowie der LVR-InfoKom Bek. des Landschaftsverbandes Rheinland – v. 15.12.2011

III.

Jahresabschlüsse 2010
der LVR-Kliniken, der LVR-Krankenhauszentralwäscherei,
des LVR-Servicebetriebes Viersen, der LVR-HPH-Netze
 der LVR-Jugendhilfe Rheinland sowie
der LVR-InfoKom

Bek. des Landschaftsverbandes Rheinland –
v. 15.12.2011

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in Ihrer Sitzung am 12.10.2011 die Jahresabschlüsse 2010 der LVR-Kliniken, des LVR-Servicebetriebes Viersen und der LVR-Krankenhauszentralwäscherei, die Jahresabschlüsse 2010 der LVR-HPH-Netze, den Jahresabschluss 2010 der LVR-Jugendhilfe Rheinland sowie den Jahresabschluss 2010 von LVR-InfoKom festgestellt und über die Verwendung des Gewinns oder die Behandlung des Verlustes wie folgt beschlossen:

1
Verwendung der Bilanzergebnisse der LVR-Kliniken, der LVR-Krankenhauszentralwäscherei und des LVR-Servicebetriebes Viersen

1.1
LVR-Klinik Bedburg-Hau

Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von € 960.907,23, zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 580.638,37 und einer Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von € 191.957,63 ergibt sich ein Betrag in Höhe von € 1.733.503,23. Davon wird ein Betrag in Höhe von € 924.000,00 in die Betriebsmittelrücklage eingestellt. Des Weiteren erfolgen Zuführungen in die zweckgebundene Rücklage zur Durchführung von Instandhaltungsleistungen in Höhe von € 405.000,00. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 404.503,23 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.2
LVR-Klinik Bonn

Der Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 344.947,01 und die Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von € 116.636,08 werden in Höhe von € 201.000,00 der Betriebsmittelrücklage zugeführt. In Höhe von € 260.583,09 erfolgt eine Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage zur Finanzierung der Kosten für die Brandschutz- und Asbestmaßnahmen sowie die Umbaumaßnahmen im Fachbereich Kinder- und Jugendpsychiatrie.

1.3
LVR-Klinik Düren

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 2.321.137,48, zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 10.640,65 und der Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von € 114.680,94 wird ein Betrag in Höhe von € 150.000,00 der Betriebsmittelzulage zugeführt. In Höhe von € 100.000,00 erfolgt eine Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage zur finanziellen Absicherung der Weiterentwicklung und Umstrukturierung des sozialen Rehabilitationsbereiches. Des Weiteren erfolgen Zuführungen in die zweckgebundene Rücklage zur Durchführung von Instandhaltungsleistungen in Höhe von € 1.330.000,00 in Höhe von € 750.000,00 zur Finanzierung von Maßnahmen lt. dem genehmigten Gesamtinvestitionsplan der LVR-Kliniken. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 116.459,07 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.4
LVR-Klinikum Düsseldorf

Der Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 1.472.743,96 zuzüglich der Entnahme aus zweckgebundener Rücklage in Höhe von € 75.084,00 wird in Höhe von € 812.827,96 in eine zweckgebundene Gewinnrücklage zur Durchführung von Instandhaltungen  sowie in Höhe von € 735.000,00 in eine zweckgebunden Gewinnrücklage zur Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung des Gesamtinvestitionsplanes eingestellt.

1.5
LVR-Klinik Langenfeld

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 1.731.342,05 zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 449.165,40 wird ein Betrag in Höhe von € 565.158,00 der Betriebsmittelrücklage zugeführt. In Höhe von € 1.160.000,00 erfolgt eine Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage zur finanziellen Absicherung der Weiterentwicklung und Umstrukturierung der LVR-Klinik Langenfeld gem. Zielplanung. Der Bilanzgewinn in Höhe von € 455.349,45 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.6
LVR-Klinik Viersen

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 2.054.372,61 wird ein Verlustvortrag in Höhe von € 1.528.343,82 abgedeckt. Des Weiteren erfolgt eine Einstellung in die zweckgebundene Rücklage in Höhe von € 526.028,79. Davon werden ein Betrag in Höhe von € 226.02879 der Betriebsmittelrücklage sowie ein Betrag in Höhe von € 300.000,00 der zweckgebundenen Rücklage zur Durchführung von Instandhaltungsleistungen zugeführt

1.7
LVR-Klinikum Essen

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 266.829,68 zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 203.098 wird ein Betrag in Höhe von € 250.000,00 der Betriebsmittelrücklage zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 219.928,14 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.8
LVR-Klinik Köln

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 630.202,40 zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 354.094,44 sowie der Entnahme aus zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von € 80.338,96 wird ein Gesamtbetrag in Höhe von € 1.064.635,80 in die zweckgebundene Rücklage, davon € 536.154,53 für die Betriebsmittelrücklage und € 528.481,27 für die Durchführung von Instandhaltungsleistungen, eingestellt.

1.9
LVR-Klinik Mönchengladbach

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 705.169,00 wird ein Betrag in Höhe von € 115.694,65 der Betriebsmittelrücklage, ein Betrag in Höhe von € 437.265,09 zur Finanzierung von Maßnahmen lt. dem genehmigten Gesamtinvestitionsplan der LVR-Kliniken sowie ein Betrag von € 152.209,26 für Eigenmittel für den schlussabgerechneten Bettenneubau Haus A in die zweckgebundene Rücklage zugeführt.

1.10
LVR-Klinik für Orthopädie Viersen

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 42.272,14 zuzüglich der Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von € 79.149,21 erfolgt eine Einstellung in die Betriebsmittelrücklage in Höhe von € 80.500,00. Der verbleibende Verlustvortrag abzüglich des Verlustausgleichs des Trägers aus Vorjahren in Höhe von € 973.767,52, wird als Bilanzverlust in Höhe von € 2.809.373,66 auf neue Rechnung vorgetragen.

1.11
LVR-Krankenhauszentralwäscherei

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 8.998,96 zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 182.053,94 wird ein Betrag in Höhe von € 150.000,00 in die zweckgebundene Rücklage für die Ausstattung der LVR-Kliniken mit neuer Wäsche zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 41.052,90 wird auf neue Rechnung vorgetragen

1.12
LVR-Servicebetrieb Viersen

Der LVR-Servicebetrieb Viersen hat zum 31.12.2010 seine Tätigkeit eingestellt. Sämtliche Vermögenswerte (Aktiva und Passiva, einschließlich Jahresüberschuss in Höhe von € 3.209,62) sind gemäß Beschlusslage an die LVR-Klinik Viersen zum 1.01.2011 übertragen worden.

2
Verwendung der Bilanzergebnisse der LVR-HPH-Netze

2.1
LVR-HPH-Netz Niederrhein

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 1.371.051,64, zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 51.998,89, wird ein Betrag in Höhe von € 1.400.000,00 zur Dotierung der Investitionsrücklage in die Gewinnrücklagen eingestellt. Aus den vorhandenen Gewinnrücklagen wird ein Betrag von € 34.585,80 entsprechend den Abgängen und Abschreibungen auf das aus Gewinnrücklagen finanzierte Anlagevermögen entnommen. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 57.636,33 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.2
LVR-HPH-Netz Ost

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 272.952,79, zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 182.714,73, wird ein Betrag in Höhe von € 345.000,00 zur Dotierung der Betriebsmittelrücklage in die Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 110.667,52 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.3
LVR-HPH-Netz West

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 714.362,12, zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 140.750,47, wird ein Betrag in Höhe von € 2.639,74 zur Anpassung der Versorgungsrücklage (EFOG) an das entsprechende Deckungskapital entnommen. Zur Dotierung der Betriebsmittelrücklage wird ein Betrag in Höhe von € 810.000,00 in die Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 42.472,85 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3
Verwendung des Bilanzergebnisses der LVR-Jugendhilfe Rheinland

1. Der Jahrsabschluss 2010 des Betriebes LVR-Jugendhilfe Rheinland wird entsprechend der als Anlage zur Volage Nr. 13/1625 beigefügten Bilanz zum 31.12.2010 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2010 festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 8.982,88 € wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von 183.869,99 € verrechnet. Der verbleibende Verlustvortrag wird durch eine entsprechende Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgebucht.

3. Den Mitgliedern des Betriebsausschusses der LVR-Jugendhilfe Rheinland wird Entlastung erteilt

4
Verwendung des Bilanzergebnisses von LVR-InfoKom

1. Der Jahresabschluss 2010 von LVR-InfoKom wird entsprechend den als Anlagen zur Vorlage Nr. 13/1585 beigefügten Bilanz zum 31.12.2010 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2010 festgestellt.

2. Der Bilanzgewinn (Jahresüberschuss zuzüglich Entnahme aus der Gewinnrücklage) des Eigenbetriebes LVR-InfoKom zum 31.12.2010 in Höhe von 30.991,05 Euro wird in eine allgemeine Gewinnrücklage eingestellt.

3. Dem Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung wird in seiner Funktion als Betriebsausschuss für LVR-InfoKom gemäß § 5 (1) c der Betriebssatzung Entlastung erteilt.

LVR-Klinik Bedburg-Hau
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Klinik Bedburg-Hau. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft thp - treuhandpartner GmbH, Krefeld, bedient.

Diese hat mit Datum vom 20.7.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der LVR-Klinik Bedburg-Hau für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 geprüft. Durch § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 21 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der GemHVO, KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 30 KHGG NRW i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW i.V.m. § 21 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der GemHVO, KHVB und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.”

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft thp - treuhandpartner GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2011

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

Helga Giesen

LVR-Klinik Bonn
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Klinik Bonn. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf, bedient.

Diese hat mit Datum vom 11.4.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der LVR-Klinik Bonn, Bonn, nach KHG und der GemKHBVO NRW für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 und den entsprechend § 19 GemKHBVO NRW sowie § 25 EigVO NRW erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 30 KHGG NRW und § 21 GemKHBVO NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand nach § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW sowie § 21 GemKHBVO NRW ergeben, erfüllt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Klinik, LVR-Klinik Bonn, Bonn, und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2011

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

Helga Giesen

LVR-Klinik Düren
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Klinik Düren. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf, bedient.

Diese hat mit Datum vom 11.4.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der LVR-Klinik Düren, Düren, nach KHG und der GemKHBVO NRW für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 und den entsprechend § 19 GemKHBVO NRW sowie § 25 EigVO NRW erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 30 KHGG NRW und § 21 GemKHBVO NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand nach § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW sowie § 21 GemKHBVO NRW ergeben, erfüllt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der LVR-Klinik Düren, Düren, und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2011

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

Helga Giesen

LVR-Klinikum Düsseldorf
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des LVR-Klinikums Düsseldorf Kliniken der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf, bedient.

Diese hat mit Datum vom 26.4.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des LVR‑Klinikums Düsseldorf - Kliniken der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Düsseldorf, nach KHG und der GemKHBVO NRW für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 und den entsprechend § 19 GemKHBVO NRW sowie § 25 EigVO NRW erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 30 KHGG NRW und § 21 GemKHBVO NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand nach § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW sowie § 21 GemKHBVO NRW ergeben, erfüllt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Klinik, LVR-Klinikum Düsseldorf - Kliniken der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Düsseldorf, und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2011

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

Helga Giesen

LVR-Klinik Langenfeld
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Klinik Langenfeld. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf, bedient.

Diese hat mit Datum vom 11.4.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der LVR-Klinik Langenfeld, Langenfeld, nach KHG und der GemKHBVO NRW für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 und den entsprechend § 19 GemKHBVO NRW sowie § 25 EigVO NRW erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 30 KHGG NRW und § 21 GemKHBVO NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand nach § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW sowie § 21 GemKHBVO NRW ergeben, erfüllt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Klinik, LVR-Klinik Langenfeld, Langenfeld, und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 2.12.2011

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

Helga Giesen

LVR-Klinik Viersen
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Klinik Viersen. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 23.6.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der LVR-Klinik Viersen, Viersen, nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Klinik für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 geprüft. Durch § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 21 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 30 KHGG NRW i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 21 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Klinik und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 2.12.2011

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

Helga Giesen

LVR-Klinikum Essen
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des LVR-Klinikums Essen Kliniken und Institut der Universität Duisburg-Essen. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft thp - treuhandpartner GmbH, Krefeld, bedient.

Diese hat mit Datum vom 20.7.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des LVR-Kiinikums Essen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 geprüft. Durch § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 21 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der GemHVO, der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 30 KHGG NRW i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW i.V.m. § 21 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der GemHVO, der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft thp - treuhandpartner GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 2.12.2011

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

Helga Giesen

LVR-Klinik Köln
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Klinik Köln. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf, bedient.

Diese hat mit Datum vom 11.4.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der LVR-Klinik Köln, Köln, nach KHG und der GemKHBVO NRW für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 und den entsprechend § 19 GemKHBVO NRW sowie § 25 EigVO NRW erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 30 KHGG NRW und § 21 GemKHBVO NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand nach § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW sowie § 21 GemKHBVO NRW ergeben, erfüllt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der LVR-Klinik Köln, Köln, und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 2.12.2011

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

Helga Giesen

LVR-Klinik Mönchengladbach
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Klinik Mönchengladbach. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 23.6.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss  - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang  - der LVR-Klinik Mönchengladbach, Mönchengladbach, nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Klinik für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 geprüft. Durch § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 21 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 30 KHGG NRW i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 21 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Klinik und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 2.12.2011

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

Helga Giesen

LVR-Klinik für Orthopädie Viersen
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Klinik für Orthopädie Viersen. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 23.6.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der LVR-Klinik für Orthopädie, Viersen, nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Klinik für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 geprüft. Durch § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 21 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 30 KHGG NRW i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 21 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Klinik und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 2.12.2011

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

Helga Giesen

LVR-Krankenhauszentralwäscherei
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes LVR-Krankenhauszentralwäscherei. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 23.6.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der LVR-Krankenhauszentralwäscherei, Bedburg-Hau, unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 geprüft. Da die LVR- Krankenhauszentralwäscherei KHG-Fördermittel des Landes NRW von den LVR-Kliniken erhalten hat, gelten die Prüfungsnormen des § 30 KHGG NRW i. V. m. § 21 GemKHBVO, der seinerseits auf § 106 GO NRW verweist. Diese Vorschriften legen den Prüfungsgegenstand fest. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes gem. § 21 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Krankenhauszentralwäscherei sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhauszentralwäscherei. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhauszentralwäscherei und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach S 18 Abs. 1 KHGG hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 2.12.2011

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

Helga Giesen

LVR-Servicebetrieb Viersen
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes LVR-Servicebetrieb Viersen. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 23.6.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - des LVR-Servicebetrieb Viersen, Viersen, unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 geprüft. Da der LVR-Servicebetrieb Viersen mit KHG-Fördermittet des Landes NRW gefördertes Anlagevermögen erhalten hat, gelten die Prüfungsnormen des § 30 KHGG NRW i. V. m. § 106 GO NRW. Diese Vorschriften legen den Prüfungsgegenstand fest. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der EigVO NRW sowie die Verwendung der Fördermittel liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes gemäß § 106 GO NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlüsse und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der EigVO NRW und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 2.12.2011

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

Helga Giesen

LVR-HPH-Netz Niederrhein
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes LVR-HPH-Netz Niederrhein. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Euskirchen, bedient.

Diese hat mit Datum vom 6.5.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des LVR-HPH-Netz Niederrhein (kurz: HPH-Niederrhein) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Einrichtung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des HPH-Niederrhein. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH-Niederrhein abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 Gemeindeordnung (GO NRW) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH-Niederrhein Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des HPH-Niederrhein sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des HPH-Niederrhein sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HPH-Niederrhein. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des HPH-Niederrhein und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH-Niederrhein geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr.Harzem & Partner KG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2011

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

Helga Giesen

LVR-HPH-Netz Ost
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes LVR-HPH-Netz Ost. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Euskirchen, bedient.

Diese hat mit Datum vom 13.5.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des LVR-HPH-Netz Ost (kurz: HPH-Ost) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechflichen Vorschriften sowie Regelungen in der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Einrichtung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des HPH‑Ost. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH-Ost abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 Gemeindeordnung (GO NW) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH-Ost Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des HPH-Ost sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des HPH-Ost sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HPH-Ost. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des HPH-Ost und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH-Ost geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr.Harzem & Partner KG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2011

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

Helga Giesen

LVR-HPH-Netz West
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes LVR-HPH-Netz West. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Euskirchen, bedient.

Diese hat mit Datum vom 12.5.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des LVR-HPH-Netz West (kurz: HPH-West) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Einrichtung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des HPH‑West. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH-West abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 Gemeindeordnung (GO NRW) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH-West Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des HPH-West sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des HPH-West sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HPH-West. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des HPH-West und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH‑West geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr.Harzem & Partner KG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2011

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

Helga Giesen

LVR-Jugendhilfe Rheinland
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes LVR-Jugendhilfe Rheinland. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Gummersbach, bedient.

Diese hat mit Datum vom 18.5.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Betriebes LVR-Jugendhilfe Rheinland, Solingen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen in der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB, § 106 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr.Harzem & Partner KG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2011

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

Helga Giesen

LVR-InfoKom
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes LVR‑Infokom. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Gummersbach, bedient.

Diese hat mit Datum vom 1.6.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Betriebes LVR-lnfoKom, Köln, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen in der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB, § 106 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroiisystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse enspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr.Harzem & Partner KG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2011

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

Helga Giesen

Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte können bis zur Feststellung der Jahresabschlüsse 2011 während der Dienststunden, von 9.00 bis 15.00 Uhr, beim Landschaftsverband Rheinland, Horion-Haus (Dienstgebäude Hermann-Pünder-Straße 1), Zimmer 6.073 eingesehen werden.

Köln, den 15.12.2011

Die Direktorin des
Landschaftsverbandes Rheinland

L u b e k

- MBl. NRW. 2012 S. 28