Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 7 vom 15.3.2012 Seite 127 bis 146
Einsatztraining der Polizei NRW RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales 404 - 27.28.06 v. 24.2.2012 |
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Einsatztraining der Polizei NRW RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales 404 - 27.28.06 v. 24.2.2012
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Einsatztraining der Polizei NRW
RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales 404
- 27.28.06
v. 24.2.2012
1
Zielbeschreibung
Die
Einsatzbewältigung im täglichen Dienst und aus besonderem Anlass ist häufig von
Dynamik und Komplexität geprägt, in der die Einsatzkräfte tätlichen Angriffen
ausgesetzt werden können. Das Einsatztraining NRW fördert durch Festlegung und
Vermittlung von Mindeststandards professionelles polizeiliches Einschreiten. Es
minimiert damit verbundene Risiken für die mit der Einsatzbewältigung, der
Gefahrenabwehr sowie Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung beauftragten
Kräfte.
Das
Einsatztraining NRW ist ein am konkreten polizeilichen Einsatzanlass
orientiertes, integratives und ganzheitliches Training. Besonders
gefahrenrelevante Einsätze stehen hierbei im Mittelpunkt. Mit der
Gesamtkonzeption soll die Einsatzkompetenz der Kräfte optimiert werden.
Insbesondere werden folgende Ziele verfolgt:
- Die Kräfte gehen bewusst mit Gefahrensituationen
um, sie minimieren die Eigen- und Fremdgefährdung beim Einschreiten.
- Die Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen in der
Öffentlichkeit wird erhöht.
- Das Einsatztraining NRW orientiert sich an der
polizeilichen Praxis und ist bei Vorgesetzten sowie den Teilnehmenden
akzeptiert.
- Die Leitungen von Organisationseinheiten (OE)
wirken aktiv an der Trainingsvorbereitung mit und fördern den Transfer des
Erlernten in die polizeiliche Praxis.
- Die Vorgesetzten nehmen ihre Fortbildungs- und
Führungsverantwortung wahr.
Die
Trainingskonzeption soll zu einer systematischen Anwendung grundlegender
Handlungsmuster in eigensicherungsrelevanten Situationen führen und ein hohes
Maß an Generalisierungs- und Transfermöglichkeiten sicherstellen.
2
Didaktisch-methodische Konzeption
2.1
Allgemeines/Zielgruppe Einsatztraining NRW
Am
Einsatztraining NRW nehmen die Polizeivollzugsbeamtinnen und
Polizeivollzugsbeamten (PVB) teil, die mit der Bewältigung von Einsätzen bzw.
operativen Maßnahmen der Kriminalitäts- oder Verkehrsunfallbekämpfung
beauftragt sind.
Zur
Zielgruppe Einsatztraining NRW gehören insbesondere Kräfte folgender
Organisationseinheiten (OE):
- Wachdienst, Kradgruppe,
Polizeigewahrsamsdienst, Bezirkdienst, Bezirks- und
Schwerpunktdienst, Einsatztrupp, Kriminalwache, Verkehrsdienst,
Landesreiterstaffel, Wasserschutzpolizei
NRW und vergleichbare OE
- Kriminal- und Verkehrskommissariate
- Sachgebiete des LKA, in denen Ermittlungs- und
Fahndungsaufgaben wahrgenommen werden.
Diensthundführerinnen und Diensthundführer
sowie die Kräfte der Leitstellen sind in die Trainings der OE einzubeziehen.
Die
Polizeibehörden entscheiden abschließend in eigener Verantwortung, welche Kräfte
zur Zielgruppe gehören und damit verpflichtet werden, am Einsatztraining
teilzunehmen. Grundlage dieser Entscheidung ist insbesondere die Beurteilung
möglicher Gefahrensituationen bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung.
Die
Polizeibehörden gewährleisten die Teilnahme am Einsatztraining NRW, die
Einhaltung des benannten Trainingsumfangs, die Dokumentation, die Erlangung der
benannten Berechtigungen sowie die Qualitätssicherung und Qualitätsmessung.
Bei der
Festlegung der jeweiligen Trainingsumfänge wird grundsätzlich zwischen
verschiedenen Zielgruppen unterschieden. Die Polizeibehörden stellen hierbei
sicher, dass der jährlich durchgeführte Trainingsumfang bei der
Gesamtzielgruppe (ohne Zielgruppe EMS-A) grundsätzlich 24 Stunden entspricht und
einen Trainingsumfang von mindestens 18 Stunden pro Jahr umfasst.
Die
Einsatztrainings finden grundsätzlich im Rahmen von Organisationseinheiten
statt. Alle Angehörigen der Zielgruppe haben auch außerhalb des
Einsatztrainings NRW ihre Einsatzkompetenz eigenständig zu erhalten. An- und
Abfahrtzeiten sind keine Trainingszeiten.
Zusätzlich
definieren die Polizeibehörden die Zielgruppen, die zum Führen des EMS-A
berechtigt sind - hierzu zählen Kräfte des operativen Außendienstes gem. Erl.
MIK NRW v. 02.03.2011 - 41 -60.04.02. Darüber hinaus entscheiden die
Polizeibehörden in eigener Verantwortung darüber, ob weitere Kräfte bzw.
Organisationseinheiten in die Zielgruppe aufgenommen und damit verpflichtet
werden, am Training zum Führen des EMS-A teilzunehmen.
Alle PVB
der Zielgruppe EMS-A nehmen innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt sechs
Stunden an Trainingseinheiten EMS-A teil. Um die Handhabungs- und
Anwendungssicherheit zu gewährleisten, sind von den PVB der Zielgruppe
mindestens einmal pro Halbjahr Trainings zum Führen des EMS-A zu absolvieren.
Alle
Kräfte die der definierten Zielgruppe zugeordnet sind, nehmen innerhalb eines
Kalenderjahres sechs Stunden am Einsatztrainingsmodul 4 (ETM 4
-Schießtraining/Nichtschießtraining) teil.
2.2
Trainingsinhalte
Das
Einsatztraining NRW
- ist realitätsnah und bedarfsgerecht zu
konzipieren und in hoher Trainingsfrequenz durchzuführen. Hierbei werden die
lerntheoretischen Grundlagen und ethische Aspekte berücksichtigt.
- wird durch das Einsatzmodell NRW des LF 371
sowie die PDV 100 geprägt. Eingriffsrecht, körperliche Leistungsfähigkeit und
Stressstabilität bilden die Trainingsgrundlagen.
Die
Fachsegmente
- Taktik/Eigensicherung
- Einsatzkommunikation
- Eingriffstechniken/Einsatzmehrzweckstock-Ausziehbar
(EMS-A) und
- Schießen/Nichtschießen
werden
als wesentliche Elemente anlassbezogen trainiert. Die Stressstabilität und die
damit verbundene Handlungssicherheit soll durch das Einsatztraining verbessert
werden. Soweit Grundlagendefizite festgestellt werden oder beim Training eines
Einsatzanlasses besondere Problemstellungen bestehen, sind diese zu bearbeiten.
Einsatztrainingsmodule
1-3 (ETM 1-3)
Die Einsatztrainingsmodule
(ETM 1 - 3) bauen grundsätzlich themenorientiert aufeinander auf. Die
Einsatztrainings-Pyramide (Handbücher „Einsatztraining NRW“) bildet
Trainingsebenen von unterschiedlicher Schwierigkeit ab.
Training
mit dem Einsatzmehrzweckstock-Ausziehbar (EMS-A)
Das
Training zum Führen des EMS-A ist anlassbezogen in die Module des
Einsatztrainings NRW zu integrieren.
Einsatztrainingsmodul
4 (Schießtraining/Nichtschießtraining)
Die
Schieß-/Nichtschießtrainings umfassen neben dem Training der Handhabungs- und
Treffsicherheit insbesondere das einsatzkompetente Lagenschießen als
Schwerpunkt und sind unter Beachtung der PDV 211 (Vorschrift für die
Schießausbildung) durchzuführen. Um die Handhabungs- und Treffsicherheit zu
gewährleisten, sind von den PVB der Zielgruppe mindestens einmal pro Halbjahr
Schieß- bzw. Nichtschießtrainings unter Verwendung von Einsatzmunition zu
absolvieren.
Die
Polizeibehörden definieren zudem eine ausreichende Anzahl Einsatzkräfte, die im
Bedarfsfall zum Führen der MP 5 berechtigt sind. Grundlage dieser Entscheidung
ist die Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzfähigkeit bei Maßnahmen im
Zusammenhang mit aktuellen Gefährdungslagen.
3
Trainingsdurchführung
Die
Leitung des Trainings erfolgt in allen Einsatztrainingsmodulen durch zwei
zertifizierte Einsatztrainerinnen bzw. Einsatztrainer im Team-Teaching.
Eine
Trainingsgruppe soll 8 bis 12 Teilnehmende umfassen. Bei OE mit einem höheren
Personalbestand, sind entsprechende Trainingsgruppen zu bilden und separat, jeweils
unter aktiver Mitgestaltung der Vorgesetzten zu trainieren.
Bei der
Durchführung von Einsatztrainingsmodulen ist zu gewährleisten, dass der zur
Verfügung stehende Trainingsumfang durch aktives Trainieren effektiv genutzt
wird.
4
Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer
4.1
Allgemeine Grundsätze
- Die Polizeibehörden arbeiten mit einer
ausreichenden Anzahl von zertifizierten Einsatztrainerinnen und
Einsatztrainern.
- Die Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer übernehmen
ihre Aufgabe im Hauptamt.
- Die Geeignetheit der Bewerberinnen und
Bewerber wird durch das LAFP NRW auf der Grundlage des Stellenprofils in einem
standardisierten Auswahlverfahren festgestellt.
- Die Trainingsbelastung je Einsatztrainerin und
Einsatztrainer darf grundsätzlich 165 Trainingstage pro Jahr nicht
überschreiten.
4.2
Anforderungen und Aufgaben
Wesentliche
Anforderungen sind:
- Diensterfahrung mindestens fünf Jahre, davon
wenigstens ein Jahr im gehobenen Dienst nach der II. Fachprüfung
- Verwendung von mindestens vier Jahren im Wach-
und/oder Ermittlungsdienst und/oder in der Bereitschaftspolizei.
In
begründeten Fällen kann von dem Grundsatz, nur Bewerbungen mit II. Fachprüfung
zur Qualifizierung als Einsatztrainerin bzw. Einsatztrainer zuzulassen,
abgewichen werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzung der
II. Fachprüfung durch besondere fachliche sowie hohe persönliche Kompetenz und
Berufserfahrung kompensiert. Die Prüfung und Genehmigung erfolgt durch das LAFP
NRW.
Wesentliche
Aufgaben sind:
- Unterstützen der Vorgesetzten der OE beim
Ermitteln und Festlegen des Trainingsbedarfs sowie bei der Trainingsorganisation.
- Konzipieren eines realitätsnahen und
praxisgerechten Einsatztrainings in Abstimmung mit den jeweiligen Vorgesetzten
der OE.
- Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten
eines bedarfsorientierten und effektiven Einsatztrainings NRW.
- Unterstützen der Leitungen der OE bei der
Wahrnehmung ihrer Rolle als Vorgesetzte und Einsatzverantwortliche im
Einsatztraining NRW.
- Unterstützen der Leitungen der OE bei der
Beurteilung der individuellen Einsatzkompetenz ihrer Kräfte im Einsatztraining
NRW.
- Einsatz zentraler Instrumente zu
Qualitätsmessung/-sicherung.
4.3
Qualifizierung und Zertifizierung
Die
Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer der Fortbildungsstellen und der
Bereitschaftspolizei werden gemeinsam im Rahmen der Fortbildungen
„Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer, Einführung“ qualifiziert.
Die
Zertifizierung zur Einsatztrainerin und zum Einsatztrainer schließt mit
erfolgreicher Teilnahme an der Einführungsfortbildung ab und hat eine Gültigkeit
von drei Jahren. Zum Erhalt ist die Teilnahme an den entsprechenden
Kompetenzmodulen beim LAFP NRW verpflichtend.
Die
Behörden stellen den Erhalt der Zertifizierung ihrer Einsatztrainerinnen und
Einsatztrainer innerhalb dieser drei Jahre durch Absolvieren folgender
Kompetenzmodule sicher:
- Erfolgreiche Teilnahme an einer
Anpassungsfortbildung Kompetenzerhalt (AFB/K) und
- erfolgreiche Durchführung von
Einsatztrainingsmodulen im Rahmen einer Trainingsbeobachtung durch das LAFP
NRW.
Bei
nicht zeitgerechter Teilnahme an einem Kompetenzmodul erlischt die
Zertifizierung. Die Einsatztrainerin bzw. der Einsatztrainer ist erst dann
wieder zur eigenverantwortlichen Durchführung des Einsatztrainings NRW
berechtigt, wenn das fehlende Kompetenzmodul erfolgreich absolviert und damit
die Zertifizierung wieder erlangt wurde.
Wird die
Trainingsbeobachtung des LAFP NRW trotz Wiederholung innerhalb eines
vereinbarten Zeitraumes von maximal drei Monaten nicht erfolgreich absolviert, erlischt
die Zertifizierung. Stellt das LAFP NRW anlässlich der regelmäßig
durchzuführenden Trainingsbeobachtungen individuellen Fortbildungsbedarf fest,
wird die Teilnahme an themen- bzw. fachsegmentspezifischen
Anpassungsfortbildungen empfohlen.
4.4
Verwendungszeit
Die
Verwendungszeit für Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer sollte grundsätzlich
mindestens vier Jahre bis maximal acht Jahre betragen.
Während
der gesamten Verwendungszeit ist zur Aktualisierung der für das Training
erforderlichen praktischen Erfahrungen durch die Behörden den
Einsatztrainerinnen und Einsatztrainern eine temporäre Verwendung (Hospitation)
in der Zielgruppe Einsatztraining NRW von grundsätzlich, insgesamt zwei Wochen
pro Kalenderjahr zu ermöglichen.
5
Lehrende in der Fortbildung und landesweite Fachkoordination der örtlichen
Fortbildung
Das LAFP
NRW arbeitet mit einer ausreichenden Anzahl von hauptamtlichen Lehrenden „Aus-
und Fortbildung im Bereich der Fortbildung mit Schwerpunkt Einsatztraining NRW“
sowie Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren für die landesweite
Koordination der örtlichen Fortbildung.
5.1
Lehrende in der Fortbildung
Wesentliche
Anforderungen sind:
- Diensterfahrung mindestens neun Jahre, davon
wenigstens fünf Jahre im gehobenen Dienst nach der II. Fachprüfung
- Mehrjährige (mindestens zweijährige) Erfahrung
als Einsatztrainerin bzw. Einsatztrainer
- Verpflichtung zur Verwendung als Lehrende bzw.
Lehrender in der Fortbildung mit Schwerpunkt Einsatztraining NRW für mindestens
vier Jahre.
Wesentliche
Aufgaben sind:
- Entwickeln, Fortschreiben und Evaluieren der
fachlich-inhaltlichen sowie didaktisch-methodischen Fortbildungskonzeptionen
- Entwickeln und Fortschreiben der
Qualitätssicherungsbögen (QSB) und weiterer Instrumente der Qualitätssicherung
- Durchführen von Dienstbesprechungen für
Lehrende in der Fortbildung mit Schwerpunkt Einsatztraining NRW und
Fachkoordinatoren für die landesweite Koordination der örtlichen Fortbildung
- Erarbeiten, Fortentwickeln und Bereitstellen
von Trainermanualen
- Unterstützen der Landesoberbehörden bei deren
Aufgabenwahrnehmung mit Bezug zum Einsatztraining NRW und Beratung des MIK NRW
- Sammeln und Auswerten (zentral) von Sachverhalten
und Phänomenen mit Relevanz für das Einsatztraining NRW
- Überprüfen der Eignung von
Funktionsbewerberinnen und Funktionsbewerbern
- Zertifizieren der Lehrenden in der Fortbildung
des LAFP NRW mit Schwerpunkt Einsatztraining NRW sowie der Einsatztrainerinnen
und Einsatztrainer der Polizeibehörden.
Eine
Anschlussverwendung als Einsatztrainerin bzw. Einsatztrainer ist grundsätzlich
nach Ablauf von drei Monaten Tätigkeit in der Zielgruppe Einsatztraining NRW
zulässig.
5.2
Landesweite Fachkoordination der örtlichen Fortbildung
Wesentliche
Anforderungen sind:
- Diensterfahrung mindestens neun Jahre, davon
wenigstens fünf Jahre im gehobenen Dienst nach der II. Fachprüfung
- Grundsätzlich mehrjährige Führungserfahrung
- Mindestens sechsjährige Erfahrung als
Einsatztrainerin bzw. Einsatztrainer oder mindestens vierjährige Erfahrung als
Lehrende bzw. Lehrender „Aus- und Fortbildung im Bereich der Fortbildung mit
Schwerpunkt Einsatztraining NRW“ (Lehrtrainerin bzw. Lehrtrainer)
- Erfahrungen im Bereich konzeptioneller
Tätigkeiten auf dem Gebiet der polizeilichen Aus- und Fortbildung.
Wesentliche
Aufgaben sind:
- Beraten und Unterstützen des MIK NRW bei der
Aufsicht über die Aufgabenwahrnehmung der Polizeibehörden in der örtlichen
Fortbildung
- Feststellen der Trainingsrahmenbedingungen
- Feststellen des Qualifizierungsstands sowie
möglicher Potentialverbesserungen der eingesetzten Einsatztrainerinnen und
Einsatztrainer durch Trainingsbeobachtungen als ein Kompetenzmodul zum
Zertifizierungserhalt
- Entwickeln und Fortschreiben eines Instruments
zur Feststellung des Qualifizierungsstands
- Beraten und Unterstützen der Polizeibehörden
im Bereich des Einsatztrainings NRW.
6
Rolle und Selbstverständnis der Vorgesetzten
Alle
Vorgesetzten haben sich mit dem Gefahrenpotential polizeilichen Einschreitens
auseinander zu setzen. Sie leisten durch Förderung des Einsatztrainings einen
aktiven Beitrag zur Verbesserung der Eigensicherung. Sie nehmen ihre
Fortbildungs- und Führungsverantwortung bei festgestellten Defiziten wahr.
Hierzu
gehören insbesondere:
- Mitwirken bei der Definition der Zielgruppen
für das Einsatztraining
- Mitwirken an einer realitätsnahen und
praxisgerechten Konzeption für das Einsatztraining NRW unter Einbeziehung
aktueller Einsatzerfahrungen
- Sicherstellen der erlasskonformen Teilnahme
der Zielgruppen am Einsatztraining NRW.
Die Vorgesetzten
von Organisationseinheiten
- kennen ihre Rolle und Aufgaben im
Einsatztraining NRW
- wirken an der Trainingsvorbereitung mit und
nehmen aktiv am Einsatztraining NRW teil
- vermitteln die für das jeweilige Training
erforderlichen Rechtskenntnisse
- können im Zusammenwirken mit den
Einsatztrainerinnen und Einsatztrainern
die individuelle Einsatzkompetenz ihrer Kräfte beurteilen
- trainieren als Führungs- und Einsatzverantwortliche
im Rahmen des Trainings von Einsatzanlässen
- stellen den Transfer der Einsatzkompetenz aus
dem Training in die polizeiliche Praxis sicher
- fördern den Erhalt der im Einsatztraining NRW
erlangten Einsatzkompetenz auch außerhalb der Trainingszeiten.
7
Weitere Regelungen für Kräfte der Zielgruppe/ Nichtzielgruppe des
Einsatztrainings NRW
Die
Inhalte des Einsatztrainings NRW sind unter Beachtung der
Polizeidienstvorschriften 201 und 202 für die Bereitschaftspolizei in die örtliche
Fortbildung zu integrieren. Alles Weitere wird durch den Fortbildungserlass für
die Bereitschaftspolizei geregelt.
Die
Regelungen zu den Spezialeinheiten, zum Personenschutz, der Diensthundführerstaffeln
und den Landesreiterstaffeln bleiben unberührt.
Alle
Kräfte, die nicht zur Zielgruppe Einsatztraining NRW gehören, jedoch eine
Dienstwaffe führen, müssen mindestens einmal jährlich an der Schießfortbildung
teilnehmen und die Anforderungen der landeseinheitlichen Übung zur Handhabungs-
und Treffsicherheit (LÜHT 2, ggf. LÜHT MP 5) erfüllen.
8
Berechtigungen zum Führen von Waffen
Die
Polizeibehörden stellen sicher, dass dienstlich zugelassene Waffen nur von PVB
geführt werden, die zuvor die erforderliche Berechtigung erlangt haben. Ferner
gewährleisten sie die Teilnahme an den entsprechenden Einsatztrainings und
Überprüfungen sowie die Dokumentation dieser Teilnahme.
PVB, die
länger als ein Jahr keinen Dienst mit einer Waffe versehen haben (z.B.
Elternzeit, Krankheit u. ä.), müssen zunächst die erforderlichen Berechtigungen
erlangen, bevor sie wieder die jeweilige Waffe führen dürfen.
Wird der
jährliche Nachweis zur Erlangung der jeweiligen Berechtigung nicht erbracht,
weil die Anforderungen nicht erfüllt wurden oder eine fristgerechte Teilnahme
nicht erfolgte, erlischt die Berechtigung zum Führen der jeweiligen Waffe. Sie
kann durch Erfüllung der Anforderungen wiedererlangt werden.
Zum
Führen des EMS-A ist berechtigt, wer nach einer Einführungsfortbildung den Überprüfungsbogen
EMS-A erfüllt hat. Die Berechtigung zum Führen des EMS -A ist einmal pro
Kalenderjahr durch Erfüllung der Anforderungen des Überprüfungsbogen EMS-A
nachzuweisen.
Die
Berechtigung zum Führen einer Dienstwaffe ist im Laufe des Kalenderjahres durch
Erfüllung der Landeseinheitlichen Übung zur Handhabungs- und Treffsicherheit 2
(LÜHT 2) nachzuweisen.
Die
Berechtigung zum Führen der MP 5 ist im Laufe des Kalenderjahres durch
Erfüllung der Landeseinheitlichen Übung zur Handhabungs- und Treffsicherheit
MP5 (LÜHT MP5) nachzuweisen.
9
Qualitätsmessung und -sicherung
Der
Messung und Sicherung der durch das Training erlangten Einsatzkompetenz kommt
vor dem Hintergrund möglicher Eigen- und Fremdgefährdungen beim polizeilichen
Handeln besondere Bedeutung zu. Die Polizeibehörden gewährleisten die
Trainingsqualität und damit die Einsatzkompetenz ihrer Einsatzkräfte u. a.
durch den Einsatz der landesweit verbindlichen Instrumente der Qualitätsmessung
und -sicherung.
Das LAFP
NRW passt die standardisierten Instrumente zur Qualitätsmessung und -sicherung
sowie das Handbuch zum Einsatztraining NRW regelmäßig den Anforderungen der
polizeilichen Praxis an. Das LAFP NRW unterstützt den Prozess der
Qualitätssicherung der Polizeibehörden.
Der
Qualitätssicherungsbogen dient der Bewertung und Dokumentation der im Training
festgestellten Einsatzkompetenz der Teilnehmenden durch das Trainerteam. Dieser
stellt die Grundlage für die qualifizierte Rückmeldung an die Teilnehmenden und
die Leitungen der OE dar und dokumentiert den Fortbildungsbedarf.
Landesweit
wird die Einsatzkompetenz anhand folgender Qualitätsstandards jährlich
überprüft:
- Anwendungssicherheit von Einsatzmaßnahmen
(QSB)
- Handhabungs- und Treffsicherheit im Umgang mit
der Dienstwaffe (LÜHT 2)
- Handhabungs- und Treffsicherheit im Umgang mit
der Maschinenpistole (LÜHT MP 5) für die Zielgruppe LÜHT MP 5
- Handhabungs- und Anwendungssicherheit im
Umgang mit dem EMS-A (Überprüfungsbogen) für die Zielgruppe EMS-A.
9.1
Controlling
Der
Informationsbedarf des MIK NRW und der Polizeibehörden zum Einsatztraining NRW
wird durch das landesweite Führungs- und Informationssystem der Polizei NRW (FISPol) gedeckt. Das Einsatztraining NRW wird in einem
behördenübergreifenden, vergleichenden Controlling abgebildet.
Das LAFP
NRW berichtet mit jeweils zum 1.3. und 1.9. des Jahres.
9.2
Erfahrungsberichte
Die
Polizeibehörden berichten dem LAFP NRW alle 2 Jahre, beginnend zum 1.3.2013, an
Hand eines standardisierten Rasters über ihre Erfahrungen zum Einsatztraining
NRW.
Das LAFP
NRW berichtet mir zum 1.5. des jeweiligen Jahres.
10
Handbuch
Das LAFP
NRW erstellt und aktualisiert ein Handbuch zum Einsatztraining NRW. Es ist eine
Hilfestellung zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von
Einsatztrainings und enthält Hinweise zum Erlass und den Handlungsgrundlagen
des Einsatztrainings NRW.
11
Aufhebung von Erlassen
Meine
Erlasse
IM NRW
vom 1.3.2006 -46-27.28.06- Einsatztraining 24 (Einsatztraining NRW)
IM NRW
vom 10.11.2006 -46-27.28.06- Einsatztraining 24 (Anforderung für
Einsatztrainer, hier: Aufsteiger/Diensterfahrung)
IM NRW
vom 10.12.2008 -45.5-27.08.06- Einsatztraining 24 (Aufhebung Stichtagsregelung)
IM NRW
vom 15.1.2009 -45.5-27.08.06- Einsatztraining 24 (Vorgehensweise
Zertifizierung)
hebe ich
hiermit auf.
MBl. NRW. 2012 S. 136