Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 13 vom 18.5.2012 Seite 329 bis 358
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Inanspruchnahme von Beratungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe |
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Inanspruchnahme von Beratungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe
7861
Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Inanspruchnahme von Beratungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe
RdErl. d. Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur-, und Verbraucherschutz - II-6-2572.03 -
v. 23.4.2012
Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 27.6.2007 (MBl. NRW. S. 457, SMBl. NRW. 7861) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 2 werden die Wörter „nur einmal in drei Jahren“ durch das Wort „jährlich“ ersetzt. Der letzte Satz wird gestrichen.
2. In Nummer 5.2 wird die Angabe „500 EUR Zuschuss pro Betrieb“ ersetzt durch die Angabe „250 EUR bei 60%igem Zuschuss pro Betrieb und 400 EUR bei 80%igem Zuschuss pro Betrieb“.
3. Nummer 5.4 wird wie folgt neu gefasst:
„5.4
Höhe der Zuwendung: Zuschuss in Höhe von 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bezieht sich der Schwerpunkt der Beratungsleistung auf den Bereich des
Ökologischen Landbaus, kann ein Zuschuss von 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
gewährt werden. Maximale Förderhöhe: 1500 EUR je Betrieb und Jahr.“
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2012 S. 356