Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 13 vom 18.5.2012 Seite 329 bis 358

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Inanspruchnahme von Beratungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Inanspruchnahme von Beratungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe

7861

Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Inanspruchnahme von Beratungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe

RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur-, und Verbraucherschutz - II-6-2572.03 -
v. 23.4.2012

Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 27.6.2007 (MBl. NRW. S. 457, SMBl. NRW. 7861) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 2 werden die Wörter „nur einmal in drei Jahren“ durch das Wort „jährlich“ ersetzt. Der letzte Satz wird gestrichen.

2. In Nummer 5.2 wird die Angabe „500 EUR Zuschuss pro Betrieb“ ersetzt durch die Angabe „250 EUR bei 60%igem Zuschuss pro Betrieb und 400 EUR bei 80%igem Zuschuss pro Betrieb“.

3. Nummer 5.4 wird wie folgt neu gefasst:

„5.4
Höhe der Zuwendung: Zuschuss in Höhe von 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bezieht sich der Schwerpunkt der Beratungsleistung auf den Bereich des Ökologischen Landbaus, kann ein Zuschuss von 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Maximale Förderhöhe: 1500 EUR je Betrieb und Jahr.“

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2012 S. 356