Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 13 vom 18.5.2012 Seite 329 bis 358

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Absatz 1 Landesplanungsgesetz NRW Beteiligung bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel –
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Absatz 1 Landesplanungsgesetz NRW Beteiligung bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel –

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Absatz 1 Landesplanungsgesetz NRW
Beteiligung bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen
– Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel –

Bek. d. Staatskanzlei - 30.64.05.02

Vom 2. Mai 2012

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 17. April 2012 beschlossen, zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen einen Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel zu erarbeiten (§ 17 Landesplanungsgesetz (LPlG), § 8 Raumordnungsgesetz (ROG)). Inhalt sind landesplanerische Regelungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Räumlich umfasst der sachliche Teilplan Großflächiger Einzelhandel die gesamte Landesfläche Nordrhein-Westfalens.

 

Die Umsetzung des sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel hat Auswirkungen auf die Umwelt. Für den sachlichen Teilplan wird daher eine Umweltprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser Umweltprüfung ist ein Umweltbericht zum Entwurf des sachlichen Teilplans erstellt worden (§ 12 Absatz 4 LPlG, § 9 ROG).

 

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden bei der Aufstellung des sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel

 

vom 4. Juni bis zum 4. Oktober 2012

 

können Bürgerinnen und Bürger und öffentliche Stellen zum Entwurf des sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel, zur Planbegründung und zum Umweltbericht Stellung nehmen (§ 13 LPlG, § 10 ROG).

 

Der Entwurf des sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel, die Planbegründung und der Umweltbericht liegen Montag bis Freitag während der normalen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus bei

 

1. der Landesplanungsbehörde in der Staatskanzlei des Landes Nordhrein-Westfalen, Dienstgebäude Fürstenwall 25 in 40219 Düsseldorf

 

und

 

2. den Regionalplanungsbehörden:

a) Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 2 in 59821 Arnsberg;

b) Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15 in 32756 Detmold;

c) Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf;

d) Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10 in 50667 Köln;

e) Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3 in 48143 Münster;

f) Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstr. 35 in 45128 Essen.

 

Die Unterlagen sind abrufbar auf der Internetseite der Staatskanzlei des Landes Nordhrein-Westfalen (www.nrw.de/landesregierung/einzelhandel).

 

Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung vorzugsweise per E-Mail (landesplanung@stk.nrw.de), per Post, elektronisch über „Beteiligung-Online“ oder zur Niederschrift zu richten an die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Fürstenwall 25 in 40219 Düsseldorf.

 

Auch bei den anderen oben aufgeführten Behörden können Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Anregungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten. Stellungnahmen sollten zudem bei Änderungs- oder Ergänzungsvorschlägen möglichst konkrete Formulierungen enthalten und die entsprechende Stelle (Seite, Absatz, Zeile) angeben.

 

Eine Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht. Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Anregungen entstehen, werden nicht erstattet werden.

 

Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden die eingegangenen Stellungnahmen von der Landesregierung ausgewertet und die Anregungen und Hinweise untereinander abgewogen. Danach wird der vorliegende Entwurf des sachlichen Teilplans großflächiger Einzelhandel überarbeitet. Im Anschluss leitet die Landesregierung den Planentwurf dem Landtag mit einem Bericht über das Aufstellungsverfahren zu (§ 17 LPlG).

 

Gemäß § 11 Absatz 3 ROG wird dem Entwurf des sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Aufstellungsverfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsalternativen gewählt wurde, sowie über die im Rahmen der Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt durchzuführenden Maßnahmen.

 

Der Landesentwicklungsplan - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel wird als Rechtsverordnung aufgestellt. Der Sachliche Teilplan wird mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen rechtswirksam. Mit der Verabschiedung des sachlichen Teilplans ist voraussichtlich Ende 2012 bzw. Anfang 2013 zu rechnen.

 

Düsseldorf, den 2. Mai 2012

 

 

Die Ministerpräsidentin
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Dr. Christoph  E p p i n g

 

- MBl. NRW. 2012 S. 356