Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 13 vom 18.5.2012 Seite 329 bis 358
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Absatz 1 Landesplanungsgesetz NRW Beteiligung bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel – |
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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Absatz 1 Landesplanungsgesetz NRW Beteiligung bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel –
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13
Absatz 1 Landesplanungsgesetz NRW
Beteiligung bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen
– Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel –
Bek. d. Staatskanzlei - 30.64.05.02
Vom 2. Mai 2012
Die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 17. April 2012 beschlossen, zum
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen einen Sachlichen Teilplan
Großflächiger Einzelhandel zu erarbeiten (§ 17 Landesplanungsgesetz (LPlG), § 8
Raumordnungsgesetz (ROG)). Inhalt sind landesplanerische Regelungen zur
Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Räumlich umfasst der sachliche
Teilplan Großflächiger Einzelhandel die gesamte Landesfläche
Nordrhein-Westfalens.
Die
Umsetzung des sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel hat Auswirkungen
auf die Umwelt. Für den sachlichen Teilplan wird daher eine Umweltprüfung
durchgeführt. Im Rahmen dieser Umweltprüfung ist ein Umweltbericht zum Entwurf
des sachlichen Teilplans erstellt worden (§ 12 Absatz 4 LPlG, § 9 ROG).
Die
Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden
bei der Aufstellung des sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel
beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des sachlichen Teilplans
Großflächiger Einzelhandel
vom
4. Juni bis zum 4. Oktober 2012
können
Bürgerinnen und Bürger und öffentliche Stellen zum Entwurf des sachlichen
Teilplans Großflächiger Einzelhandel, zur Planbegründung und zum Umweltbericht
Stellung nehmen (§ 13 LPlG, § 10 ROG).
Der
Entwurf des sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel, die Planbegründung
und der Umweltbericht liegen Montag bis Freitag während der normalen
Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus bei
1.
der Landesplanungsbehörde in der Staatskanzlei des Landes Nordhrein-Westfalen,
Dienstgebäude Fürstenwall 25 in 40219 Düsseldorf
und
2.
den Regionalplanungsbehörden:
a)
Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 2 in 59821 Arnsberg;
b)
Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15 in 32756 Detmold;
c)
Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf;
d)
Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10 in 50667 Köln;
e)
Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3 in 48143 Münster;
f)
Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstr. 35 in 45128 Essen.
Die
Unterlagen sind abrufbar auf der Internetseite der Staatskanzlei des Landes
Nordhrein-Westfalen (www.nrw.de/landesregierung/einzelhandel).
Stellungnahmen
mit Hinweisen und Anregungen zum sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel
sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung vorzugsweise per E-Mail
(landesplanung@stk.nrw.de), per Post, elektronisch über „Beteiligung-Online“
oder zur Niederschrift zu richten an die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen,
Landesplanungsbehörde, Fürstenwall 25 in 40219 Düsseldorf.
Auch
bei den anderen oben aufgeführten Behörden können Stellungnahmen abgegeben
werden.
Anregungen
können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die
Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten. Stellungnahmen sollten
zudem bei Änderungs- oder Ergänzungsvorschlägen möglichst konkrete
Formulierungen enthalten und die entsprechende Stelle (Seite, Absatz, Zeile)
angeben.
Eine
Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht. Eventuelle
Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der
Geltendmachung von Anregungen entstehen, werden nicht erstattet werden.
Nach
Ablauf der Beteiligungsfrist werden die eingegangenen Stellungnahmen von der
Landesregierung ausgewertet und die Anregungen und Hinweise untereinander
abgewogen. Danach wird der vorliegende Entwurf des sachlichen Teilplans
großflächiger Einzelhandel überarbeitet. Im Anschluss leitet die
Landesregierung den Planentwurf dem Landtag mit einem Bericht über das
Aufstellungsverfahren zu (§ 17 LPlG).
Gemäß
§ 11 Absatz 3 ROG wird dem Entwurf des sachlichen Teilplans Großflächiger
Einzelhandel eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der hervorgeht, wie
die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
in dem Aufstellungsverfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der
Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsalternativen gewählt wurde, sowie über die im Rahmen der Überwachung
der Auswirkungen auf die Umwelt durchzuführenden Maßnahmen.
Der
Landesentwicklungsplan - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel wird
als Rechtsverordnung aufgestellt. Der Sachliche Teilplan wird mit der
Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen
rechtswirksam. Mit der Verabschiedung des sachlichen Teilplans ist
voraussichtlich Ende 2012 bzw. Anfang 2013 zu rechnen.
Düsseldorf,
den 2. Mai 2012
Die Ministerpräsidentin
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Dr. Christoph E p p i n g
- MBl. NRW. 2012 S. 356