Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 19 vom 12.7.2012 Seite 527 bis 540
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 - v. 20.6.2012 |
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zugehörige Anlagen : |
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 - v. 20.6.2012
2011
Richtwerte für die Berücksichtigung des
Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Ministeriums für Inneres und
Kommunales - 56-36.08.09 -
v. 20.6.2012
1
Stundensätze
Die Stundensätze, die für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, betragen für den
höheren Dienst |
73 Euro |
gehobenen Dienst |
58 Euro |
mittleren Dienst |
47 Euro |
einfachen Dienst |
35 Euro. |
Eine vom
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW)
erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
2
Inkrafttreten, Aufhebung
2.1
Die Richtwerte treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
2.2
Der RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 1.7.2011 (MBl. NRW. S. 241) wird aufgehoben.
Der Minister für Inneres und Kommunales
Ralf J ä g e r
- MBl. NRW. 2012 S. 528