Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 23 vom 6.9.2012 Seite 621 bis 632

Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Betreuung von ausländischen Staatsangehörigen in den ausschließlich für den Vollzug von Abschiebungshaft bestimmten Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen
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Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Betreuung von ausländischen Staatsangehörigen in den ausschließlich für den Vollzug von Abschiebungshaft bestimmten Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen

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Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur sozialen Betreuung von ausländischen Staatsangehörigen
in den ausschließlich für den Vollzug von Abschiebungshaft
bestimmten Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 14.8.2012

Mein RdErl. vom 19.12.2001 (MBl. NRW. 2002 S. 106), zuletzt geändert durch RdErl. v. 18.11.2010 (MBl. NRW. S. 870), wird wie folgt geändert:

Die Nummer 8 der Richtlinien erhält folgende Fassung:

„8
Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2002 in Kraft und treten am 31. Dezember 2013 außer Kraft.“

- MBl. NRW. 2012 S. 625