Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 24 vom 27.9.2012 Seite 633 bis 640
Operative Fallanalyse/Datenbank ViCLAS RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 422 - 62.14.02 - v. 3.9.2012 |
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Operative Fallanalyse/Datenbank ViCLAS RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 422 - 62.14.02 - v. 3.9.2012
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Operative
Fallanalyse/Datenbank ViCLAS
RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales
- 422 - 62.14.02 -
v. 3.9.2012
Der RdErl. des Innenministeriums NRW vom 3.2.2005 (MBl. NRW. S. 340) wird wie folgt geändert:
1. Nummer 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Auf der Grundlage des § 13 Abs. 3 POG NRW habe ich diese Aufgabe dem Landeskriminalamt NRW (LKA NRW) übertragen."
2. Nummer 2.1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
"Die Kreispolizeibehörden beantragen Operative Fallanalysen oder die Erstellung von Täterprofilen ausschließlich beim LKA NRW."
3. Nummer 3 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 3.1 wird wie folgt geändert:
aa) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
"Die Kreispolizeibehörden sind verpflichtet, alle potenziellen ViCLAS-relevanten Delikte zu identifizieren."
bb) Im neuen Satz 4 werden die Wörter "Die Kreispolizeibehörden" durch das Wort "Sie" ersetzt und das Wort "hierbei" gestrichen.
b) Nummer 3.2 wird wie folgt neu gefasst:
"3.2
ViCLAS-Recherchen werden zentral vom LKA NRW
durchgeführt. Internationale Recherchen erfolgen über das LKA NRW durch das
Bundeskriminalamt."
c) Nummern 3.3 und 3.4 werden aufgehoben.
4. Nummer 4 wird wie folgt neu gefasst:
"4
Aus- und Fortbildung
4.1
Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der
Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) gewährleistet eine angepasste
Verknüpfung mit korrespondierenden Lehrinhalten in den Anpassungsfortbildungen
für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von sexuellen Gewaltdelikten und
Tötungsdelikten.
4.2
Das LKA NRW führt jährliche Dienstbesprechungen mit den Leiterinnen und Leitern
der Kommissariate für Tötungs- und Sexualdelikte durch, deren Inhalte mit dem
LAFP NRW abgestimmt sind.
4.3
Das LAFP NRW gewährleistet in Abstimmung mit dem LKA NRW bedarfsorientiert die
Weiterentwicklung der Fach- und Methodenkompetenz der Sachbearbeiterinnen und
Sachbearbeiter der Operativen Fallanalyse des LKA NRW."
5. Nummer 5 wird wie folgt neu gefasst:
"Das LKA NRW legt dem für das Innere zuständige Ministerium jährlich zum 15. Februar einen Erfahrungsbericht vor."
6. Nummer 6 wird aufgehoben.
- MBl. NRW. 2012 S. 634