Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 24 vom 27.9.2012 Seite 633 bis 640

Operative Fallanalyse/Datenbank ViCLAS RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 422 - 62.14.02 - v. 3.9.2012
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Operative Fallanalyse/Datenbank ViCLAS RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 422 - 62.14.02 - v. 3.9.2012

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Operative Fallanalyse/Datenbank ViCLAS

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales  - 422 - 62.14.02 -
v. 3.9.2012

Der RdErl. des Innenministeriums NRW vom 3.2.2005 (MBl. NRW. S. 340) wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

"Auf der Grundlage des § 13 Abs. 3 POG NRW habe ich diese Aufgabe dem Landeskriminalamt NRW (LKA NRW) übertragen."

2. Nummer 2.1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

"Die Kreispolizeibehörden beantragen Operative Fallanalysen oder die Erstellung von Täterprofilen ausschließlich beim LKA NRW."

3. Nummer 3 wird wie folgt geändert:

a)      Nummer 3.1 wird wie folgt geändert:

aa)   Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

 "Die Kreispolizeibehörden sind verpflichtet, alle potenziellen ViCLAS-relevanten Delikte zu identifizieren."

bb)             Im neuen Satz 4 werden die Wörter "Die Kreispolizeibehörden" durch das Wort "Sie" ersetzt und das Wort "hierbei" gestrichen.

b)     Nummer 3.2 wird wie folgt neu gefasst:

"3.2
ViCLAS-Recherchen werden zentral vom LKA NRW durchgeführt. Internationale Recherchen erfolgen über das LKA NRW durch das Bundeskriminalamt."

c)      Nummern 3.3 und 3.4 werden aufgehoben.

4. Nummer 4 wird wie folgt neu gefasst:

"4
Aus- und Fortbildung

4.1
Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) gewährleistet eine angepasste Verknüpfung mit korrespondierenden Lehrinhalten in den Anpassungsfortbildungen für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von sexuellen Gewaltdelikten und Tötungsdelikten.

4.2
Das LKA NRW führt jährliche Dienstbesprechungen mit den Leiterinnen und Leitern der Kommissariate für Tötungs- und Sexualdelikte durch, deren Inhalte mit dem LAFP NRW abgestimmt sind.

4.3
Das LAFP NRW gewährleistet in Abstimmung mit dem LKA NRW bedarfsorientiert die Weiterentwicklung der Fach- und Methodenkompetenz der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Operativen Fallanalyse des LKA NRW."

5. Nummer 5 wird wie folgt neu gefasst:

"Das LKA NRW legt dem für das Innere zuständige Ministerium jährlich zum 15. Februar einen Erfahrungsbericht vor."

6. Nummer 6 wird aufgehoben.

- MBl. NRW. 2012 S. 634