Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 26 vom 8.11.2012 Seite 657 bis 672

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Jahr 2013 Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 5.10.2012
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Jahr 2013 Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 5.10.2012

III.

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Jahr 2013

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 5.10.2012

Aufgrund der §§ 7 Absatz 1 und 23 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils aktuell gültigen Fassung wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2013 einschließlich Anlagen montags bis freitags in der Zeit

Vom 12.11. bis 26.11.2012

jeweils von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2, Zimmer F 220, zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.

Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen bei der Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland, 50679 Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2, erheben.

Köln, den 5.10.2012

Die Direktorin
des Landschaftsverbandes Rheinland

L u b e k

- MBl. NRW. 2012 S. 671