Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 33 vom 28.12.2012 Seite 741 bis 758

LAGA-Mitteilung 38 - Vollzugshinweise für die Anwendung der R1-Formel für die energetische Verwertung von Abfällen in Siedlungsabfallverbrennungsanlagen gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – IV-3-931.17 v. 6.12.2012
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LAGA-Mitteilung 38 - Vollzugshinweise für die Anwendung der R1-Formel für die energetische Verwertung von Abfällen in Siedlungsabfallverbrennungsanlagen gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – IV-3-931.17 v. 6.12.2012

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LAGA-Mitteilung 38 - Vollzugshinweise für die Anwendung der R1-Formel für die energetische Verwertung von Abfällen in Siedlungsabfallverbrennungsanlagen gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie

RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz  – IV-3-931.17
v. 6.12.2012

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat „Vollzugshinweise für die Anwendung der R1-Formel für die energetische Verwertung von Abfällen in Siedlungsabfallverbrennungsanlagen gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie“ herausgegeben.

Die Vollzugshinweise stehen auf der Homepage der LAGA (www.laga-online.de) zum Herunterladen zur Verfügung. Dort ist auch die inoffizielle deutsche Übersetzung der „Leitlinien zur Auslegung der R1-Energieeffizienzformel für Verbrennungsanlagen, deren Zweck in der Behandlung fester Siedlungsabfälle besteht, gemäß Anhang II der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle“ der EU-Kommission eingestellt.

Die Leitlinien der EU-Kommission werden durch die Vollzugshinweise der LAGA bezüglich des Anwendungsbereichs, der Einbindung und fachlichen Qualifikation von Sachverständigen, der Inhalte eines Sachverständigengutachtens, der Qualität der Messgeräte, der Vorlage der Ergebnisse bei der zuständigen Behörde sowie des Rechtscharakters der behördlichen Entscheidung konkretisiert und erläutert.

Die Vollzugshinweise sind bei der Anwendung der R1-Formel zu Grunde zu legen.

- MBl. NRW. 2012 S. 744