Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 33 vom 28.12.2012 Seite 741 bis 758

Aufbringung von Nährstoffen auf landwirtschaftliche Flächen (Nährstoffbeurteilungsblatt) RdErl d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz II-A-5-2220.20.03 / IV-5 v. 4.12.2012
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Aufbringung von Nährstoffen auf landwirtschaftliche Flächen (Nährstoffbeurteilungsblatt) RdErl d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz II-A-5-2220.20.03 / IV-5 v. 4.12.2012

770

Aufbringung von Nährstoffen auf landwirtschaftliche Flächen
(Nährstoffbeurteilungsblatt)

RdErl d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
 Natur- und Verbraucherschutz
II-A-5-2220.20.03 / IV-5
v. 4.12.2012

Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 12.11.2003 (MBl. NRW. S. 1524, SMBl. NRW. 770) wird wie folgt geändert:

1. Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:

„Mit dem von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Nährstoffbeurteilungsblatt in seiner jeweils aktuellen Fassung sind für die Nährstoffe Stickstoff und Phosphat der maximal zulässige Nährstoffanfall aus eigener Tierhaltung zu ermitteln und ob und in welchem Umfang eine Nährstoffabgabe bzw. ein zusätzlicher Flächenbedarf erforderlich ist oder ob eine Nährstoffaufnahme aus betriebsfremdem Wirtschaftsdünger möglich ist. Das jeweils aktuelle Nährstoffbeurteilungsblatt ist beim Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragtem verfügbar und kann über das Internet unter http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/ackerbau/duengung/duengeverordnung/naehrstoffbeurteilungsblatt.htm heruntergeladen werden.“

2. Im bisher vierten Satz werden die Wörter „Diese Anforderungen“ ersetzt durch die Wörter „Die Einhaltung der dargestellten Anforderungen“.

3. Am Ende wird folgender Satz angefügt:

„Der Runderlass tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraft.“

4. Die Anlagen 1 bis 4 werden aufgehoben.

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2012 S. 745